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Presse­mitteilung |

Regelung des Derivatehandels

Pflicht ohne Kür

Das Europäische Parlament hat heute Regeln für den außerbörslichen Derivatehandel (EMIR) beschlossen. Rat und Parlament hatten sich im Februar auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach werden Finanzprodukte standardisiert und ihr Handel durch die nationalen Aufsichtsbehörden überwacht, da sie über Clearingstellen abgewickelt werden müssen. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), für die Sven Giegold Berichterstatter war, bekommt eingeschränkte Aufsichtsmöglichkeiten über die Clearingstellen.

Nach der Abstimmung erklärt Sven Giegold, Sprecher der Grünen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europaparlament:

"Durch die Annahme der Verordnung gibt es jetzt ein europäisches Regelwerk für diese undurchsichtigen und riskanten Finanzprodukte. Endlich wird das Problem der unregulierten Derivate, die enorme Schäden verursachen können, regulativ angegangen.

Die Standardisierung und die Pflicht den Handel über Clearingstellen abzuwickeln, wird das Finanzsystem insgesamt stärken. Die Regulierungsbehörden erhalten zudem umfassende und zuverlässige Informationen zur Überwachung eines Großteils der Transaktionen dieser Produkte. Damit wird ein wichtiger Teil des Derivatehandels, der bisher im Verborgenen stattfand, ans Licht geholt. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Daten gründlich analysiert werden, um die Übertragung von Risiken zwischen Marktteilnehmern nachvollziehen zu können und Transparenz zu schaffen."

Bezüglich der neuen Befugnisse für die ESMA bedauert Sven Giegold:

"Dass die Befugnisse der ESMA insbesondere bei der Aufsicht von Clearingstellen nicht erweitert wurden, ist ein großer Schwachpunkt des Gesetzes. Auf Druck Großbritanniens mit Unterstützung der Deutschen Bundesregierung können die Entscheidung einer nationalen Aufsichtsbehörde nur durch einstimmiges Votum im Kolleg aller europäischen Aufseher außer Kraft gesetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Mitgliedsstaaten vom Zusammenbruch einer Clearingstelle negativ betroffen wären. Wenn es um die Sicherheit einer neuen oder bestehenden Clearingstelle geht, hat ESMA zudem nur beratende und koordinierende Funktion. Diese Vereinbarung zeigt damit erneut, dass die Mitgliedstaaten kein Interesse an einer starken europäische Finanzaufsicht haben.

Der Kompromiss zu den Sicherheitsregeln für Clearingstellen ist ebenfalls nicht überzeugend. Die Regelungen erfüllen keinesfalls die Anforderungen, die angesichts der im Clearingstellen-System konzentrierten Risiken notwendig sind. Letztlich ignoriert das beschlossene Regelwerk auch die Empfehlungen des Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRB) der forderte, nationalen Aufsehern mehr Befugnisse zum Eingreifen und Verhindern von systemischen Risiken zu gewähren. Trotz dieser erheblichen Schwächen stellen die Beschlüsse einen großen Schritt für Transparenz im Derivatemarkt und Finanzmarktstabilität dar."

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