Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Schnelle und klare Kennzeichnung aller Elektrogeräte nicht auf die lange Bank schieben
Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hat heute für das Verhandlungsmandat für den Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Waschmaschinen gestimmt. Das Mandat macht den Weg frei für die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission. Die Abgeordneten der Grünen-/EFA-Fraktion begrüßen die vereinfachte Kennzeichnung, haben sich in der Abstimmung wegen unterschiedlicher Zeitpläne für die Kennzeichnung verschiedener Elektrogeräte aber enthalten. Claude Turmes, energiepolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Mehrheit der Abgeordneten hat heute die Chance verstreichen lassen, mit einem Votum für eine möglichst schnelle und klare Kennzeichnung aller elektronischen Haushaltsgeräte ein starkes Signal für den Verbraucherschutz zu setzen. Wer heute einen energiesparenden Kühlschrank oder Wasserkocher kaufen will, muss sich mit einer viel zu komplizierten Kennzeichnung auseinandersetzen. Die einfache und leicht verständliche Abfolge von Buchstaben für alle Elektrogeräte wird es Verbrauchern leichter machen, energiesparende Haushaltsgeräte zu kaufen. Geht es nach dem jetzigen Vorschlag, wird die Kennzeichnung bestimmter Elektrogeräte auf die lange Bank geschoben, so dass bis zum Jahr 2023 zwei verschiedene Kennzeichnungssysteme gleichzeitig auf dem Markt sein werden. Unterschiedliche Zeitpläne für die vereinfachte Kennzeichnung sind absurd und sorgen bei den Verbrauchern nur für unnötige Verwirrung. Wir werden uns in den Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission für eine möglichst schnelle verbraucherfreundliche Kennzeichnung aller Elektrogeräte einsetzen.“
Hintergrund:
Nach dem jetzigen Vorschlag werden Elektrogeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher ab dem Jahr 2019 neu gekennzeichnet, für Elektrogeräte wie Durchlauferhitzer würden die neuen Regeln für die Kennzeichnung erst ab dem Jahr 2023 angewendet.