Großer Schritt für starken EU-Datenschutz
Innenausschuss macht Weg frei für EU-Datenschutzgrundverordnung
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute das Mandat für die Verhandlungen des Europäischen Parlaments mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung erteilt. Dazu erklärt Verhandlungsführer Jan Philipp Albrecht:
„Ich freue mich über eine sehr breite Mehrheit für einen starken einheitlichen Datenschutz in der EU. Mit diesem Mandat kann das Europäische Parlament mit den Mitgliedsstaaten über die Einzelheiten einer EU-Datenschutzgrundverordnung verhandeln.
Nun liegt der Ball bei den Mitgliedsstaaten, die sich nach eineinhalb Jahren Debatte zügig auf eine Position einigen sollten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Verantwortung, beim EU-Gipfel in Brüssel Ende dieser Woche ihren Worten aus dem Wahlkampf Taten folgen zu lassen und die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung zum verbindlichen Ziel der EU-Staaten zu machen. Bislang gehörte die Bundesregierung zu den Bremsern der Datenschutzreform und hat es versäumt, auf ein hohes Niveau in der Verordnung zu drängen. Das starke Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments sollte Grund genug sein, dies jetzt nachzuholen.
Der Kompromiss ist ein großer Schritt für einen starken EU-Datenschutz: Künftig soll ausschließlich das neue EU-Recht gelten, wenn die Daten von Bürgerinnen und Bürgern in der EU verarbeitet werden, unabhängig davon, ob das Daten verarbeitende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, Irland, den USA oder anderswo hat. Außerdem müssen Google und Co Nutzerinnen und Nutzer öfter und explizit fragen, wenn sie deren Daten sammeln oder weitergeben wollen.
Wer möchte, dass eigene Daten gelöscht werden, soll ein „Recht auf Löschung“ haben und dies auch durchsetzen können, solange sie nicht durch die Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt sind. Ohne Rechtsgrundlage im EU-Recht dürfen Daten nicht mehr an Behörden in Drittstaaten weitergegeben werden. Unternehmen, die es dennoch tun – weil zum Beispiel die NSA sie dazu drängt – müssen mit scharfen Sanktionen rechnen. Die Datenschutzbeauftragten sollen zukünftig Strafen bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen dürfen.
Die Bundesregierung muss jetzt ihre Chance nutzen und Vorreiter für ein einheitliches hohes Datenschutzniveau werden. Nur dann wird es gelingen, den Bürgerinnen und Bürgern der EU noch vor der Europawahl im Mai 2014 ein Ergebnis zu präsentieren und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik und den digitalen Markt in Europa zurückzugewinnen."