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Presse­mitteilung |

EU-Datenschutzreform

Durchbruch in Sicht – Riesenschritt für starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb

Die letzte Verhandlungsrunde zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Europäischer Kommission über die Datenschutzreform wurde soeben abgeschlossen, jetzt liegt es an den Vertretern der Mitgliedstaaten, dem gefundenen Kompromiss auch zuzustimmen und damit die von den Staats- und Regierungschefs seit mehreren Jahren geforderte Einigung bis Ende 2015 zu erreichen (1). Die Reform besteht aus der einheitlichen Datenschutzgrundverordnung und einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Die Verordnung regelt generell den Datenschutz für Unternehmen und Behörden und ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie von 1995. Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die Datenschutzverordnung, kommentiert:

"Der heutige Abend hat den erwarteten Durchbruch für ein neues Datenschutzgesetz in der Europäischen Union gebracht. In den Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission konnten die letzten noch offenen Fragen aus dem Weg geräumt werden. So sollen Strafzahlungen bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung zukünftig bei bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes des betroffenen Unternehmens liegen, was bei global agierenden Internetkonzernen in die Milliardenhöhe gehen kann. Zudem müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie im großen Ausmaß sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten vieler Verbraucher überwachen.

Das neue EU-Gesetz wäre in dieser Form ein Riesenschritt für starke Verbraucherrechte und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Verordnung gibt den Nutzern die Entscheidung über ihre persönlichen Daten zurück. Unternehmen dürfen Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, nicht ungefragt weitergeben oder für andere Zwecke nutzen. Die Zustimmung zur Nutzung der Daten muss durch die Verbraucher durch ein eindeutiges Handeln gegeben werden. Leider haben sich die EU-Mitgliedstaaten geweigert, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Altersgrenze für eine elterliche Zustimmung auf 13 Jahre festzulegen. Die Mitgliedstaaten dürfen diese Grenze nun innerhalb eines Spielraums zwischen 13 und 16 Jahren selbst definieren.

Den Unternehmen gibt das neue Gesetz Rechtssicherheit und Wettbewerbschancen. Zukünftig gilt in der ganzen EU ein einziger einheitlicher Datenschutzstandard. Das bedeutet weniger Bürokratie und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt.

Es liegt nun an den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, grünes Licht für den gefundenen Kompromiss zu geben, der unter dem Strich ein fairer Interessensausgleich und das Ergebnis eines langen und lebhaften Gesetzgebungsprozesses ist."

(1) Die Verhandlungsführer der drei EU-Institutionen haben sich auf einen gemeinsamen Text für Verordnung und Richtlinie geeinigt, der diese Woche den Vertretern der Mitgliedstaaten und am Donnerstag den Abgeordneten des federführenden Innen- und Justizausschusses zur Bestätigung vorgelegt wird. Danach können der Ministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Januar oder Februar 2016 über die Einigung abstimmen.

Details zum weiteren Zeitplan:

Noch nicht fest terminiert

Aussprache im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper)

Donnerstag, 17.12.

Vormittag: Abstimmung im Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments (LIBE)

Noch nicht fest terminiert

Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten

Montag, 21.12.

14 Uhr: Pressekonferenz mit Jan Philipp Albrecht, MdEP (Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung), Marju Lauristin (Berichterstatterin für die Datenschutzrichtlinie), Félix Braz (Vertreter der luxemburgischen Ratspräsidentschaft und luxemburgischer Justizminister), Vera Jourová (Justizkommissarin) im Presseraum des Europäischen Parlaments in Brüssel

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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