Dieselgate/Abgastests
EU-Umweltausschuss legt Veto gegen Abschwächung der Grenzwerte ein
Am heutigen Montagabend hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament gegen die Entscheidung der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten Einspruch eingelegt, sehr großzügige Abweichungen von den Grenzwerte bei den Abgastests für Autos zuzulassen (1). Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, bis April 2016 einen neuen Vorschlag zu den Grenzwerten vorzulegen. Die Entscheidung muss im Januar vom Plenum bestätigt werden. Dazu sagt die Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion, Rebecca Harms:
"Die Abgeordneten haben eine klares Veto gegen die zynische und unverantwortliche Entscheidung der Mitgliedsstaaten eingelegt. Der Volkswagen-Skandal hat gezeigt, dass wir dringend strenge und verlässliche Abgastests in der Europäischen Union brauchen.
Die Grenzwerte zu verwässern, zeigt, dass die Interessen der Automobilindustrie in den Mitgliedsstaaten noch immer mehr zählen als der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Die großzügigen Konformitätsfaktoren, mit denen bereits geltende Grenzwerte multipliziert werden sollen, höhlen die Gesetzgebung aus, die 2007 von den EU-Institutionen beschlossen wurde.
Europäische Automobilhersteller werden dafür belohnt, keine Anstrengungen zu unternehmen, die europäischen Regeln einzuhalten und ihre Fahrzeuge zu verbessern. In den USA verkaufen auch europäische Hersteller Autos, die den dortigen deutlich strengeren Standards entsprechen. Es ist völlig unverständlich, warum das in der Europäischen Union nicht möglich sein soll.
Das Plenum muss dem Umweltausschuss im Januar folgen und die EU-Kommission muss dann zügig einen neuen Vorschlag vorlegen, der Umwelt und Gesundheit schützt sowie für Innovationen in der europäischen Automobilindustrie sorgt."
(1) Die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben sich im Komitologieverfahren auf einen Konformitätsfaktor von 2,1 für neue Fahrzeugmodelle ab 2017 und für die Zulassung von Neuwagen ab 2019 geeinigt. Ab 2020 bzw. 2021 soll ein Faktor von 1,5 gelten. Damit können die eigentlich in der Gesetzgebung festgelegten Grenzwerte bis 2020 um mehr als das Doppelte überschritten werden. Danach noch immer um 50 Prozent.