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Presse­mitteilung |

Bankenunion

Durchbruch zu gemeinsamer Bankenaufsicht

Europaparlament, Rat und Kommission haben sich heute beim Gesetzespaket zur Bankenunion geeinigt. Das Paket besteht aus zwei Verordnungen. Die erste regelt die zukünftigen Kompetenzen der Europäischen Zentralbank (EZB) und die zweite diejenigen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in der zukünftigen gemeinsamen Bankenaufsicht. Das Europaparlament hat sich die Mitentscheidung über die EZB-Aufsicht über das Mitentscheidungsrecht bei der EBA erstritten, nachdem das Parlament schon vor drei Jahren eine Bankenunion gefordert hatte.

Das Ergebnis der Einigung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Berichterstatter zur EBA-Verordnung:

“Dieser Kompromiss ist ein Durchbruch zur Schaffung der Europäischen Bankenunion. Seit der Einführung des Euros ist es der größte Schritt zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik in Europa. Die heutige Einigung verankert eine Kernforderung des Europaparlaments im Europäischen Recht: Nur gemeinsame EU-Regeln und eine gemeinsame Aufsicht werden dem transnational strukturierten Finanzsektor gerecht. Der Wettlauf um lasche Bankenaufsicht zur Pflege des nationalen Finanzstandorts ist jetzt vorbei. Dadurch wird akzeptabel, dass auf Verlangen des Rates und insbesondere der deutschen Bundesregierung, Geldpolitik und Bankenaufsicht unter dem gemeinsamen Dach der EZB durchgeführt werden. Die Bankenunion wird der zu hohen Risikobereitschaft im Finanzsektor vorbeugen, deren Beseitigung die europäischen Steuerzahler bereits Milliarden gekostet haben.

Der heutige Kompromiss garantiert die starke demokratische Kontrolle des Finanzsektors, denn das von der Bevölkerung direkt gewählte Europaparlament ist mit weitgehenden Rechten zur Kontrolle der Aufsichtsarbeit der EZB ausgestattet (1). Die Rechte des Europaparlaments gehen insgesamt gesehen weiter als die Rechte der nationalen Parlamente. Auch die nationalen Parlamente werden bei der Kontrolle der EZB im Bereich der Bankenaufsicht gestärkt.

Der Kompromiss legt fest, dass die Vielfalt des Bankensystems im Aufsichtssystem berücksichtigt wird. Kleine Banken bleiben unter nationaler Beaufsichtigung. Dadurch wird die Existenz verschiedener Bankenmodelle, wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen, gesichert. Erstmals wird diese Vielfalt  des Bankensystems als stabilisierender Faktor im Finanzsystem im europäischen Recht ausdrücklich anerkannt.

Allerdings ist dieser wegweisende Kompromiss nur der erste Schritt zur Umsetzung einer europäischen Bankenunion. Die kontinuierlichen Probleme im europäischen Finanzsektor zeigen, dass wir dringend eine umfassende Bankenunion brauchen, die Maßnahmen zu einem Europäischen System der Einlagensicherungssysteme und zur Bankeninsolvenz festlegt.”

Anmerkungen:

Ein Hintergrundpapier mit den wichtigen Elementen des Kompromisses zur Schaffung eines gemeinsamen Bankenaufsichtsmechanismus gibt es hier: http://www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2013/03/2013-3-19-Bankenunion-Hintergrundpapier-Sven-Giegold.pdf

(1) Aus rechtlichen Gründen werden die Details der demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlaments über die EZB in einer interinstitutionellen Vereinbarung geregelt, die im Kompromiss verankert ist. Die Einigung über die interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EZB und Europaparlament ist Voraussetzung für das Inkrafttreten der beiden Verordnungen zur Bankenaufsicht. 

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