Europäische Bankenaufsicht bei der EZB
Neue Bankenaufsicht wird unter demokratische Kontrolle des Europaparlaments gestellt
Am heutigen Mittwoch hat das Europaparlament mit breiter Mehrheit den im März mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss zur gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht mit sehr breiter Mehrheit bestätigt. Abgestimmt wurde aber nur der Inhalt des Kompromisses. Die Abstimmung über das Inkrafttreten wird erst erfolgen, wenn sicher ist, dass der Rat zu der gemeinsamen Vereinbarung steht.
Sven Giegold, Ko-Berichterstatter und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert das Abstimmungsergebnis:
"Wir konnten im Rahmen der Verhandlungen einige wichtige grüne Forderungen durchsetzen. Die neue Aufsicht wird verpflichtet, kleine Banken nicht mit zentralistischen, bürokratischen Regeln zu überfordern. Das wird zukünftig im europäischen Recht festgeschrieben und besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken helfen. Die neue Bankenaufsicht wird unter demokratische Kontrolle des Europaparlaments gestellt, auch für die nationalen Parlamente haben wir stärkere Kontrollrechte herausgeholt.
Die zentrale Aufsicht über die Banken der Euro-Zone ist notwendig, da in der Vergangenheit die nationalen Kontrollmechanismen dramatisch versagt haben. Seit 2008 mussten die europäischen Steuerzahler Banken mit hunderten Milliarden Euro vor der Pleite retten.
Nationale Aufsichten haben die Banken am heimischen Finanzplatz nicht ausreichend streng kontrolliert und zu oft zugunsten von Standortvorteilen gegenüber den Nachbarländern entschieden. Der Wettbewerb um die freundlichste Aufsicht für Großbanken wird damit beendet.
Die gemeinsame Bankenaufsicht ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer echten Bankenunion. Wenn wir es ernst meinen mit der gemeinsamen Wirtschafts- und Finanzpolitik in Europa müssen wir zügig und wie mit den Europäischen Partnern vereinbart weiter arbeiten. Die Deutsche Blockadehaltung bei einer europäischen Bankenabwicklungsbehörde und einem von den Banken zu finanzierenden gemeinsamen Abwicklungsfonds und einer europäischen Lösung für die Einlagensicherung ist deshalb unverantwortlich. Eine Änderung des EU-Vertrags ist für all diese Maßnahmen nicht notwendig."
Ein Hintergrundpapier zu dem Thema finden Sie hier: