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Presse­mitteilung |

EU Bankenaufsicht

Europaparlament besteht auf Veröffentlichung der EZB-Protokolle

In einem Doppelinterview in der Süddeutschen Zeitung und Le Figaro haben die EZB-Direktoriumsmitglieder Jörg Assmussen und Benoît Cœuré heute die Veröffenltichung der Sitzungsprotokolle des Rates der Europäischen Zentralbank gefordert. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen Europaparlament und Europäischer Zentralbank zu einer Interinstitutionellen Vereinbarung. Das Europaparlament verlangt darin die Konkretisierung der demokratischen Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der EZB, die sich aus der Verordnung zur Übertragung der Bankenaufsichtsrechte an die EZB ergeben. Das Verhandlungsteam macht den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Bedingung für die Zustimmung des Europaparlaments zur Übertragung der gemeinsamen Bankenaufsicht an die EZB, die für die Plenarsitzung im September auf der vorläufigen Tagesordnung steht.

Sven Giegold, Ko-Verhandlungsführer des Europaparlaments zur gemeinsamen Bankenaufsicht  und finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert die Aussagen von Assmussen und Cœuré:

"Assmussen und Cœuré haben völlig recht. Das Europaparlament hat bereits mehrfach in Resolutionen die Veröffentlichung der Protokolle des EZB-Rats gefordert. Das ist jedoch eine souveräne Entscheidung der Geldpolitik durch die EZB. 

Im Bereich der Bankenaufsicht sieht es anders aus. Das Verhandlungsteam des Europaparlaments fordert fraktionsübergreifend im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Parlament und EZB: “Die Protokolle des neues Aufsichtsgremiums der EZB sowie des EZB-Rats müssen veröffentlicht werden, wenn sie Aufsichtsfragen betreffen.” Ausgenommen werden sollen nur Informationen, die Firmengeheimnisse betreffen. 

In den Verhandlungen hat das Europaparlament mehrfach fraktionsübergreifend klar gemacht: Ohne Veröffentlichung der Protokolle gibt es keine Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht. Die Veröffentlichung ist rechtsstaatlich notwendig, weil die EZB auch quasi-gesetzgeberische Kompetenzen erhält. Wenn die EZB Verordnungen zur Aufsicht erlässt, muss öffentlich sein, wer sie beschlossen hat und wer dagegen war. Nur so bleiben Macht und Verantwortung verbunden, und Rechenschaftspflicht wird erfüllt."

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