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Presse­mitteilung |

Bankenregulierung

Vielfalt, verantwortliche Bezahlung und mehr Stabilität im Finanzsektor – Schuldenbremse für Banken verschleppt

Das Europäische Parlament hat heute mit breiter Mehrheit die CRD IV Regulierung (Capital Requirements Directive) verabschiedet (1). Diesem Beschluss sind über 9 Monate andauernde Verhandlungen mit 35 Trilogsitzungen zwischen Europaparlament, Rat und Kommission vorausgegangen. Der kompetente und geschickt agierende Berichterstatter Othmar Karas (EVP) und die gute Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen des Europäischen Parlaments, waren wichtige Faktoren für das gute Ergebnis. 

Das Ergebnis der Abstimmung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament: 

“Durch hartnäckiges Verhandeln hat das Europaparlament die Blockadepolitik der Mitgliedsstaaten überwunden und ein Ergebnis erzwungen, das sich sehen lassen kann. Mit dem zusätzlichen Eigenkapitalpuffer müssen die wichtigsten, systemrelevanten Banken zukünftig einen zusätzlichen Stützpfeiler errichten. Dieser Puffer ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Steuerzahler die finanziellen Trümmer zusammengebrochener Großbanken schultern müssen. Er sorgt auch für faireren Wettbewerb zwischen kleinen Banken und größeren Finanzinstituten.

Erfolgsabhängige Zahlungen und Boni von Bankern werden auf das maximal Zweifache des Festgehalts begrenzt. Dadurch werden Kasino-Mentalität und Boni-Exzesse in die Schranken gewiesen. Diesen Erfolg gilt es nun auf andere Finanzmarktakteure, wie Fondsmanager, auszuweiten.

Außerdem schaffen die neuen Regeln ein Umfeld, in dem die Vielfalt des europäischen Finanzsektors gedeihen kann: Die Rahmenbedingungen der CRD IV verhindern ein Umstellungschaos, indem auf die rechtlichen Anforderungen von Sparkassen, Genossenschafts- und Kleinbanken Rücksicht genommen wird. Für diese regionalen Kreditinstitute gilt auch eine angemessene Berichterstattung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und sie bleiben von zusätzlichen Buchführungspflichten nach IFRS verschont.

Bei der Schuldenbremse (Leverage Ratio) und den Liquiditätsanforderungen für Banken bleibt die CRD IV hinter ihren Möglichkeiten zurück: Die Banken müssen nur veröffentlichen, wie hoch sie sich verschulden. Eine Verschuldungsobergrenze konnte nicht direkt durchgesetzt werden. Damit verschleppt die Einigung ein zentrales Instrument gegen das Schönrechnen von Eigenkapitalanforderungen und ermöglicht weiterhin Fehlbewertungen von Risiken durch Aufsichtsbehörden und den Gesetzgeber. Obwohl der ab 2015 verbindliche Liquiditätspuffer (LCR) zu begrüßen ist, haben insbesondere die Mitgliedsstaaten nicht genug aus der Finanzkrise gelernt: Sie sperrten sich gegen eine qualitativ hochwertige und damit effektive Anforderungen zur Refinanzierung und Liquiditätssicherung für Banken (NSFR). Insbesondere hier wurde die Umsetzung von globalen Vorgaben aus Basel verschoben.

Ein Fortschritt für mehr Transparenz ist jedoch der Punkt, dass Kreditinstitute gegenüber der Finanzaufsicht ihre zehn größten finanziellen Positionen an Schattenbanken offenlegen müssen.

Schließlich setzte das Europaparlament erstmals die länderbezogene Berichterstattung von Steuerzahlungen und Gewinnen durch. Nach langem Ringen und viel Unterstützung durch die Zivilgesellschaft, bringt Europa damit Licht ins Dunkel der internationalen Bankgeschäfte. Ab 2015 müssen alle Banken in ihren Geschäfts- und Jahresabschlussberichten aufschlüsseln, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet, wie viel Steuern sie gezahlt und welche öffentlichen Subventionen sie erhalten haben. Leider ist es dem Rat gelungen, hier noch eine Hintertür einzubauen. Die Berichterstattungsmodalitäten sollen erst nach einer besonderen Prüfung durch einen delegierten Rechtsakt von der EU-Kommission definiert werden. Dieser Rechtsakt kann nach Veröffentlichung binnen einer Dreimonatsfrist sowohl durch den Rat, als auch das Europaparlament, mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Hier wird noch mal ein Kraftakt des Europaparlaments und der Zivilgesellschaft nötig sein, um Steuervermeidung durch Banken endgültig zu beenden.”

Anmerkungen: 

1) Die CRD IV-Regulierung bildet den zukünftigen gesetzlichen Rahmen für europäische Banken. Sie besteht aus zwei legislativen Texten: Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt, sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung ist nach Inkraftreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkraftreten von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen. 

2) Ein Hintergrundpapier zu CRD IV finden Sie unter: http://bit.ly/YKWNWK

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Zuständige Abgeordnete

Sven Giegold
Sven Giegold
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