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Presse­mitteilung |

Europäische Kommission zur Reform des Dublin-Systems

Rückschritt für die europäische Asylpolitik

Die Europäische Kommission stellt heute ihren Vorschlag zum europäischen Asylsystem vor. Die angekündigte Reform des Dublin-Systems bleibt aus. Ska Keller, stellvertretende Vorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Grünen/EU-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

"Der Vorschlag der EU-Kommission ist ein Rückschritt. Die EU-Kommission verschärft die Mängel und Fehler des Dublin-Systems, statt sie zu beheben. Mitgliedstaaten wie Griechenland und Italien sollen mit der Verantwortung für Schutzsuchende künftig völlig allein gelassen werden. Der Umverteilungsmechanismus, um den das Dublin-System erweitert werden soll, ist Augenwischerei.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine deutliche Verschärfung des Dublin-Systems vor. So soll grundsätzlich derjenige Mitgliedstaat für Asylsuchende verantwortlich sein, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Die Aufnahme von Schutzsuchenden durch andere Mitgliedstaaten aus humanitären Gründen wird erheblich eingeschränkt. Eine Ausnahme gibt es nur noch bei Familienzusammenführungen. Die deutsche Flüchtlingspolitik des vergangenen Sommers, als Deutschland Tausende von Flüchtlingen aus Ungarn aufnahm, wäre nach dem Kommissionvorschlag künftig illegal.

Griechenland würde vom Umverteilungsmechanismus gar nicht profitieren. [1] Der Trick der Kommission: Schutzsuchende aus so genannten sicheren Drittstaaten, wozu seit dem EU-Türkei-Deal auch die Türkei zählt, werden nicht eingerechnet. Griechenland wird damit auch künftig mit den Flüchtlingen allein gelassen.

Die Regelung zu sicheren Drittstaaten wird außerdem für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Damit müssen die Mitgliedstaaten jeden Asylantrag zunächst darauf prüfen, ob er überhaupt gestellt werden darf. Asylanträge von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten gelten als unzulässig.  

Die Rechte von Asylsuchenden werden bis über die Grenzen der europäischen Grundrechte hinaus eingeschränkt. Entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs soll es auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge keine Ausnahme von den Zwangsrückführungen geben. Die Dublin-Verordnung wird außerdem auf anerkannte Flüchtlinge ausgeweitet. Wer unerlaubt in einen anderen Mitgliedstaat weiterzieht, wird unter Zwang zurückgeführt, bekommt nur noch Sachmittel und hat kein Recht mehr auf ein normales Asylverfahren.

Wir Grüne fordern gemeinsam mit einer breiten Mehrheit im Europäischen Parlament seit langem, dass das Dublin-System abgeschafft und durch einen gerechten Verteilungsschlüssel ersetzt wird. Was die EU-Kommission heute vorgelegt hat, ist eine Ohrfeige für das Europäische Parlament."

Grünes Grundsatzpapier zum Dublin-System:
http://bit.ly/Dublin-Grundsatzpapier

[1] Der Umverteilungsmechanismus soll automatisch in Kraft treten, sobald die Zahl der Asylsuchenden in einem Mitgliedstaat mehr als 150% über dem Verteilungsschlüssel liegt, der sich nach Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl richtet. Mitgliedstaaten können für ein Jahr aus dem Umverteilungsmechanismus austreten, müssen dann aber 250.000 Euro pro nicht aufgenommenem Asylsuchenden zahlen.

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