Dublin-Verordnung
Menschengerichtshof verbietet Abschiebung nach Italien
Mitgliedstaaten können Flüchtlinge nicht mehr ohne Weiteres nach Italien zurückschicken. In seinem heutigen Urteil zur Dublin-Verordnung hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof einer Familie mit sechs Kindern aus Afghanistan Recht gegeben und entschieden, dass sie nicht nach Italien abgeschoben werden darf. Der Grund: Insbesondere für Flüchtlingskinder sind die Zustände in Italien untragbar. Das Gericht stellt damit generell in Frage, ob Italien in der Lage ist, Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern zurückzunehmen. Ska Keller, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Europäischen Parlament kommentiert:
"Dieses Urteil zeigt, dass die Dublin-Regelung vorne und hinten nicht mehr funktioniert. Es ist höchste Zeit, dass wir sie durch ein vernünftiges und solidarisches System ersetzen. Es bringt nichts, an einer Verordnung festzuhalten, die den südlichen EU-Mitgliedsstaaten die ganze Verantwortung für Flüchtlinge in der EU gibt und sie damit offensichtlich überfordert. Wir brauchen endlich ein echtes, gemeinsames Asylsystem in der EU. Die Mitgliedsstaaten müssen bei der Aufnahme von Flüchtlingen endlich besser zusammenarbeiten."