EU-Parlament verabschiedet wegweisende Sorgfaltspflichten für Unternehmen
Sorgfaltspflicht
Heute (Mittwoch, 24. April) hat eine Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments die lang erwartete Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in den Wertschöpfungsketten (“CSDDD”) verabschiedet. Die Richtlinie gilt als Meilenstein für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, da die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte erstmals in EU-Recht kodifiziert werden.
Anna Cavazzini, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, kommentiert:
„Mit der heutigen Abstimmung siegen Menschenrechte über die intensive Lobbykampagne gegen das EU-Lieferkettengesetz. Nach dem Gezerre im Rat aufgrund der Blockadehaltung der FDP übernimmt die EU damit endlich global Verantwortung. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen von Menschen in der EU und darüber hinaus.
Die heutige Abstimmung ist das Ergebnis des jahrelangen Drucks der Zivilgesellschaft und uns Grünen/EFA für Menschenrechte und Umweltschutz. Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten sind eine wichtige und logische Fortführung der seit Jahren bestehenden Leitprinzipien der Vereinten Nationen. Auch wenn der Kompromiss im Rat das ursprüngliche Trilogerbenis abschwächt, werden die Auswirkungen dieser Richtlinie für Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU aber vor allem für Arbeiterinnen und Arbeiter entlang unserer Lieferketten zu spüren sein. Für Unternehmen gibt es endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem gesamten EU-Binnenmarkt. Studien zeigen positive Auswirkungen von Sorgfaltspflichten auf die Resilienz von Lieferketten und die Produktivität.”