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Presse­mitteilung |

Equal pay

Schluss mit Lippenbekenntnissen und Hochglanzbroschüren, Frau Reding!

Heute hat das Europäische Parlament mit klarer Mehrheit den Bericht für gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit angenommen. Dieser Bericht, der vom durch den Lissabon-Vertrag verstärkten Initiativrecht des Europäischen Parlaments Gebrauch macht (1), fordert die Europäische Kommission auf, endlich neue gesetzliche Vorschläge zur Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einzubringen. Die detaillierten Empfehlungen des Berichts enthalten vor allem: Erhöhung der Transparenz durch verpflichtenden Entgeltcheck für alle Unternehmen ab 30 MitarbeiterInnen (2), die Möglichkeit von Sammelklagen, damit NROs und Gewerkschaften Opfer von Diskriminierung vertreten können und eine bessere Definition mit Kriterien für "gleichwertige" Arbeit.

Zum Abstimmungsergebnis erklärt Franziska Brantner, Mitglied der Grünen im Gleichstellungsausschuss des EP:

"Jetzt muss Frau Reding endlich zeigen, ob sie eine echte Frauenkommissarin ist! Seit Beginn ihrer Amtszeit spricht sie von Lohngerechtigkeit, aber sie lässt nur neue Hochglanzbroschüren produzieren. Frau Reding muss jetzt reagieren - mit Gesetzesvorschlägen oder einem begründeten Nein. Dieses Eingeständnis der eigenen Untätigkeit dürfte wohl eine peinliche Vorstellung werden. Bis Februar 2013 hat Frau Reding Zeit. Dann haken wir nach. Wir fordern vor allem mehr Transparenz im Lohnsektor, bessere rechtliche Verfahrensmöglichkeiten und stärkere Sanktionen. Deutschland zählt übrigens zu den Schlusslichtern im EU-Ranking und ist daher von der Entscheidung im Europaparlament besonders betroffen: der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau ist mit 23% in Deutschland noch deutlich höher als im EU-Schnitt mit 18%."

Anmerkungen:

1) Die Kommission kann den Bericht nicht einfach ignorieren, sondern muss handeln: entweder sie legt einen Gesetzesvorschlag vor oder sie begründet öffentlich, warum sie untätig bleibt. Art. 225 AEUV: Das Europäische Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten [...].

2) bisherige Beispiele:

Schweden: alle Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen müssen seit 1991 alle 3 Jahre die Gehälter offen legen, zuständig ist der Diskriminierungs-Ombudsmann: http://www.do.se/sv in der Schweiz: seit 2006, auf freiwilliger Basis, der Bund ist jedoch per Gesetz verpflichtet, Beschaffungsaufträge nur an Firmen zu vergeben, die die Lohngleichheit einhalten.

Logib

Logib Luxembourg: seit 2009, für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten:

http://www.mega.public.lu/actions_projets/ecart_salaire

in Deutschland: seit 2009,  freiwilliges Excel-tool

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/logib-d-informationen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf 

Logib-D

Österreich: reiner Gehaltsrechner: http://www.frauen.bka.gv.at/site/6326/default.aspx und Einkommensbericht: http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/5/1/1/CH0023/CMS1275462448724/hintergrundpapier_einigung_sozialpartner_2juni_8uhr.pdf

3) Fotos der heutigen Presseaktion finden Sie hier: http://tinyurl.com/c6osfej

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