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Presse­mitteilung |

Neuer Verhaltenskodex für Europa-Abgeordnete

Mehr Transparenz, klare Regeln und strenge Sanktionen

Das Europäische Parlament hat heute einen neuen Verhaltenskodex für Europa-Abgeordnete angenommen. Dazu erklärt der grüne Europa-Abgeordnete Gerald Häfner, Mitglied des Verfassungsausschusses:

"Die heutige Entscheidung ist ein Durchbruch hin zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz. Die Grünen haben solche Regeln schon lange gefordert. Erst nach den jüngsten Skandalen aber ist heute das Parlament bereit, sich insgesamt wesentlich strengere Regeln zu geben.

Das ist vor allem ein Erfolg für die Bürger. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Abgeordneten nicht ihren Eigennutzen, sondern ausschließlich das Gemeinwohl im Auge haben. Amtsmissbrauch und exzessives Lobbying schadet den Bürgern, dem Parlament, der EU und der Demokratie insgesamt. Deshalb sorgen wir jetzt für mehr Transparenz, klare Regeln und strenge Sanktionen bei Amtsmissbrauch oder der unzulässigen Vermischung von Abgeordneten- und Lobbytätigkeit. Künftig müssen alle Abgeordneten vollständige Angaben zu ihren Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten machen. Die Annahme von Geldgaben oder Geschenken über 150 Euro ist gänzlich verboten. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Wir wollen, dass die Abgeordneten nur ihren Wählern und nicht gleichzeitig noch anderen Interessen dienen."

Hintergrund:

Künftig gilt ein volles Transparenzgebot. Alle Nebeneinkünfte von Abgeordneten die 500 Euro pro Monat oder 5000 Euro pro Jahr übersteigen, müssen angegeben werden. Auch Einladungen von Abgeordneten auf Reisen - etwa die Einladung zum Besuch von Bohrinseln oder zum Grand Prix in Brasilien - müssen gemeldet und veröffentlicht werden. Das ist wichtig, denn gerade die Einladung zu solchen Reisen kann einen Versuch darstellen, sich Abgeordnete gewogen zu machen und Einfluss auf ihr Stimmverhalten zu nehmen. Geldwerte Leistungen - etwa Restauranteinladungen oder Geschenke, die höher als 150 Euro sind - dürfen künftig nicht mehr angenommen werden.

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex wird es klare Sanktionen geben. Ein eigenes Gremium des Parlaments wird über die Einhaltung des Verhaltenskodex wachen. Es können Sanktionen verhängt werden, die vom Sitzungsausschluss bis zum Entzug von Funktionen - etwa des Amtes des Berichterstatters - gehen können.

Auch zur Lobbytätigkeit von Abgeordneten gibt es endlich schärfere Regeln. Während ihrer Amtszeit ist es Abgeordneten verboten, einer bezahlten Lobbytätigkeit nachzugehen. Sollte der/die Europa-Abgeordnete nach Amtsende als Lobbyist tätig werden, verliert er für diesen Zeitraum all Privilegien, die ehemaligen Abgeordneten zustehen, etwa den privilegierten Zugang zum Parlament oder das Recht auf Nutzung der Infrastruktur des Parlaments.

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