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Presse­mitteilung |

Gentechnik

Europäischer Gerichtshof stärkt Nulltoleranz

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs über den Verkauf von Honig mit Genmaispollen erklärt Martin Häusling, Mitglied des Agrarausschusses und Koordinator der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

 "Ein nicht für Lebensmittel zugelassener gentechnisch veränderter Organismus darf nicht in Lebensmitteln akzeptiert werden. Dies erwarten Verbraucher zu Recht. Auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen nun Konsequenzen folgen – Abstände zwischen Bienenstöcken und GVO-Feldern müssen künftig so bemessen sein, dass deren Pollen nicht mehr im Honig landen können. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Koexistenz von GVO und konventionellem Anbau unter den gegenwärtigen rechtlichen Regelungen nicht möglich ist. Gentechnik in Honig machen diesen in Zukunft zu Sondermüll.

 Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil den Grundsatz der Nulltoleranz bestätigt. Das bedeutet konkret, dass GVO solange sie über keine EU-Zulassung als Lebensmittel verfügen auch nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Imker bedeutet dieses Urteil die Gewissheit, dass sie auf Schadensersatz klagen können. Doch ohne eine Änderung der Abstände, die am Flugradius der Bienen orientiert sein müssen, werden große Mengen Honig aus den Supermarktregalen verschwinden. Die Imkerei ist aufgrund der Bestäubungsleistung der Bienen jedoch unverzichtbar für Natur und den landwirtschaftlichen Anbau.

 Bislang bieten nur die großen  gentechnikfreien Regionen, die bereits heute über eine Million Hektar umfassen, eine gewisse Sicherheit für Imker und  Bauern, sich gegen den drohenden Eintrag von GVO auf ihre Flächen zu schützen und damit den Wettbewerbsvorteil zu nutzen, den der Wunsch der Verbraucher nach GVO-freien Lebensmitteln bietet.

 Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss für die EU-Kommission Anlass sein, auch das durch die Einführung von Grenzwerten kürzlich geschaffene Einfallstor für nicht zugelassene GVO in Import-Futtermitteln zu schließen und wieder dem Grundsatz der Nulltoleranz zu folgen."

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Zuständige Abgeordnete

Martin Häusling
Martin Häusling
MdEP

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