EuGH-Urteil ist ein Riesenerfolg für Mensch, Umwelt und Artenvielfalt
Glyphosat
Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA Studien über das Krebsrisiko von Glyphosat veröffentlichen muss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das öffentliche Interesse, das schwerer wiegt, als Geschäftsgeheimnisse von Monsanto und Co. Im Fall Grüne/EFA gegen EFSA, Monsanto und Cheminova klagten für die Grünen/EFA-Fraktion Heidi Hautala (Finnland), Michèle Rivasi (Frankreich), Benedek Jávor (Ungarn) und Bart Staes (Belgien) auf die Herausgabe von Dokumenten über die Zulassung von Glyphosat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte zuvor erklärt, dass sie Glyphosat auf der Grundlage unveröffentlichter Studien von Monsanto als nicht krebserzeugend eingestuft hatte.
Maria Heubuch, stellvertretendes Mitglied im Sonderausschuss für das Zulassungsverfahren für Pestizide wie Glyphosat, kommentiert:
„Das Urteil ist ein Riesenerfolg im Kampf um die menschliche Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt. Endlich wird für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, wie sich die Chemieriesen die Zulassung giftiger Stoffe selbst herbeischreiben. Das Urteil ermöglicht es unabhängigen Wissenschaftlern, die Giftigkeit von Glyphosat anhand von öffentlich zugänglichen Studien neu zu beurteilen.“
Martin Häusling, landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, ergänzt:
„Es ist amtlich: die sagenumwobenen geheimen Studien, die die angebliche Unbedenklichkeit des Pflanzenvernichters Glyphosat nachweisen, hätten nicht geheim bleiben dürfen. Öffentliches Interesse geht vor Geschäftsgeheimnis und kommerziellen Interessen. Jetzt wollen wir schnellstmöglich die bislang unter Verschluss gehaltenen Studien einsehen. Der Skandal wäre perfekt, wenn sich durch das Studium der Unterlagen zeigen würde, dass Glyphosat hochgefährlich ist.“
Pressekonferenz „Kampf gegen Glyphosat: Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Grüne/EFA vs. EFSA, Monsanto und Cheminova“