Durchsetzungsrichtlinie der Entsenderichtlinie
Deutliches Votum - Beschäftigungsausschuss empfiehlt EP dem Deal zuzustimmen
Heute hat der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments für die Annahme des Verhandlungsergebnisses zwischen Europäischen Parlament, Rat und Kommission zur Durchsetzungsrichtlinie für die Entsenderichtlinie gestimmt. Damit steht nur noch die Zustimmung des Plenums im April aus, damit die Durchsetzungsrichtlinie schon bald geltendes Recht wird. Elisabeth Schroedter, Vizepräsidentin des Beschäftigungsausschusses und Mitglied des EP Verhandlungsteams für die Fraktion der Grünen/EFA sagt dazu:
"Ich bin froh, dass die Durchsetzungsrichtlinie heute die höchste noch ausstehende Hürde genommen hat. Die neue Richtlinie stärkt die Rechte der entsandten Arbeitnehmer/innen. Arbeitnehmer/innen haben nun einen Anspruch über ihre Rechte informiert zu werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert Informationsstellen für Arbeitnehmer/innen einzurichten. Zusätzlich erleichtern wir in Zukunft den Klageweg von Arbeitnehmer/innen, wenn ihnen nicht der ihnen zustehende Lohn gezahlt wird.
Die neue Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten, gegen Briefkastenfirmen vorzugehen und dafür eng und ohne Zeitverzug zusammenzuarbeiten. Erstmalig trägt eine Richtlinie der EU gezielt dazu bei, europaweit die Ausbeutung von entsendeten Arbeitnehmern über illegale Praktiken wie Briefkastenfirmen, Scheinselbständigkeit und Subunternehmerketten besser zu bekämpfen. Besonders froh bin ich darüber, dass es uns gelungen ist, bei Missbrauch die betroffenen Arbeitnehmer/innen über eine Klausel zu schützen.
Die Kontrollen bleiben in der Hand der Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagene Kontrollliste dafür bleibt offen. Die Versuche der Kommission, sie zu schließen, haben wir zurückgewiesen. Und wir haben die Rechte der Sozialpartner gesichert. Unternehmen, die entsenden, müssen eine/n Ansprechpartner/in stellen, um sicherzustellen, dass in den Tarifverhandlungen der Mindestlohn eingehalten wird und alle Beiträge in die Urlaubskassen eingezahlt werden.
Die Umsetzungsrichtlinie wird nicht alle Probleme in dem schwierigen Feld der Entsendung lösen. Aber es ist uns gelungen, die Schwächsten zu stärken und ihre Situation zu verbessern.“