Dieselgate
Vertragsverletzungsverfahren waren überfällig
Die EU-Kommission hat an diesem Donnerstag Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, eingeleitet. Der Vorwurf: Die Staaten haben keine Strafen für Automobilkonzerne eingeführt, die verbotene Software in ihre Fahrzeuge eingebaut haben, um bei Abgastest besser abzuschneiden. Die EU-Gesetzgebung schreibt ein solches Sanktionssystem vor. Außerdem haben einige Staaten keine Sanktionen verhängt, obwohl Gesetzesverstöße festgestellt worden waren – wie im Falle Deutschlands. Dazu sagt Rebecca Harms, Mitglied im Dieselgate-Untersuchungsausschuss EMIS:
"Die Arbeit des Dieselgate-Untersuchungsausschuss im Europäischen Parlament trägt erste Früchte: Es war höchste Zeit, dass die EU-Kommission sich traut, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - auch gegen die Autonation Deutschland. Die Entscheidung war Jahre überfällig. Die EU-Kommission hat immer wieder behauptet, sie hätte gegen die EU-Mitgliedsstaaten keine Handhabe. Die Eröffnung des Verfahrens heute zeigt, dass diese Behauptungen Unsinn waren. EU-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz wurden über Jahre hinweg von den Autoherstellern missachtet und Verbraucherinnen und Verbraucher wurden bewusst über die Emissionen ihrer Fahrzeuge getäuscht. Dieser Betrug darf nicht ungeahndet bleiben. Wenn Regierungen dem untätig zuschauen, müssen sie dafür belangt werden. Die mangelnde Umsetzung europäischer Gesetzgebung zeigt einmal mehr, wie dringend wir eine europäische Kontrollinstanz bei der Zulassung von Neuwagen brauchen."