Grüne/EFA begrüßen Einigung über Rechtsstaatlichkeit, Ukraine und globalen Mindeststeuersatz und fordern Ende nationaler Vetos
Ungarn/Einigung
Gestern (Montag, 12. Dezember) am Abend einigten sich die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auf die Freigabe von 18 Milliarden Euro Hilfe für die Ukraine, einen globalen Mindeststeuersatz für multinationale Unternehmen in Höhe von 15 Prozent und die Genehmigung des ungarischen Konjunkturprogramms. Außerdem einigten sie sich auf die Fortführung des Konditionalitätsmechanismus für Ungarn, was ein Einfrieren von 55 Prozent der Fördergelder oder rund 6,3 Milliarden Euro bedeutet. Die Grünen/EFA-Fraktion begrüßt die Einigung und bedauert die zeitliche Verzögerung durch das Veto der ungarischen Regierung.
Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Die Einigung ist sehr zu begrüßen, der Konditionalitätsmechanismus erweist sich als lebendiges starkes Instrument. Die EU-Mitgliedsstaaten zeigen Viktor Orbán deutlich, dass er mit seinen Erpressungsversuchen zu weit gegangen ist und dass es im Rat eine Mehrheit für den Schutz von Rechtsstaatlichkeit gibt.
Das Hilfspaket für die Ukraine ist längst überfällig und wichtig, um die tapferen Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen. Es ist völlig inakzeptabel, dass Viktor Orban mit seinem Veto die Menschen in der Ukraine in Geiselhaft genommen hat. Die Verabschiedung des globalen Mindeststeuersatzes für Unternehmen ist begrüßenswert und ebenfalls längst überfällig. Zu lange konnten große Unternehmen die nationalen Steuersätze in der EU in einem Wettlauf nach unten gegeneinander ausspielen. Die Einigung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Steuergerechtigkeit für multinationale Unternehmen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass Schikane und Erpressung die Politik der EU bestimmen und ein Autokrat wie Viktor Orbán den Rest der EU unter Druck setzt. Es ist an der Zeit, die nationalen Vetos im Rat abzuschaffen."
Hintergrund
Das gestern Abend vereinbarte Paket wird im schriftlichen Verfahren formalisiert. Das Wiederaufbauprogramm knüpft die Auszahlung von 5,8 Milliarden an Konjunkturmitteln an die Erfüllung von Meilensteinen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, die sich aus dem Konditionalitätsmechanismus ergeben, sowie an zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz.