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Presse­mitteilung |

Vorratsdatenspeicherung

Von Karlsruhe nach Straßburg gehen!

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Absage an die grundrechtsfeindlichen Sicherheitsmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider hat sich das Gericht in seinem Urteil allerdings auf Kosten der Grundrechte um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gedrückt. Mit der Entscheidung, die EU-Richtlinie zur flächendeckenden und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten für grundsätzlich grundgesetzkonform zu erklären, fällt es hinter seine seit dem Volkszählungsurteil geltende ständige Rechtssprechung zurück. Zwar sind die hohen Anforderungen an die Verwendung der gespeicherten Daten wichtig und begrüßenswert. Der durch die generelle Speicherungspflicht geschaffene Generalverdacht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bleibt allerdings.

Die mehr als 34.000 BeschwerdeführerInnen müssen nun noch einen paar Kilometer weiter nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nach gehen, um Klarheit über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht hat auch der Straßburger Gerichtshof immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Es muss endlich wieder eine Rückkehr zum individuellen Verdacht geben - auch wenn es um die Erhebung von Informationen über die Bürgerinnen und Bürger geht. Das ist auch eine Lehre des heutigen Urteils aus Karlsruhe."

Für Rückfragen erreichen Sie Jan Philipp Albrecht unter seiner deutschen Handynummer 0175-1656698.

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