Fluggastdaten
Geplante EU-Abkommen verletzen Verfassung!
"Ministerrat und EU-Parlament müssen die geplanten Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und Australien stoppen. Die darin vorgesehene Speicherfrist von bis zu fünfzehn Jahren wäre ein massiver Verstoß gegen die jüngst vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Die von der EU-Kommission geplante Bestätigung und Ausweitung der Fluggast-Überwachung steht im krassen Missverhältnis zu grundsätzlichen rechtsstaatlichen Prinzipien sowie zum Datenschutzrecht. Die seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 praktizierte elektronische Rasterfahndung mittels Fluggastdaten verstößt gegen das von Gerichten und Parlamenten wiederholt betonte Verbot der Schaffung von Persönlichkeitsprofilen und deren Abgleich mit angeblich verdächtigen Verhaltensweisen.
Die nun ausgehandelten Abkommen stellen eine Verletzung der Verfassung und der Europäischen Verträge dar. Obwohl der Europäische Gerichtshof noch kein Urteil über die Massenüberwachung von Flugpassagieren gefällt hat, ist ein Verfahren in greifbarer Nähe. Bereits jetzt haben mehrere juristische Dienste der EU deutliche Worte über die mangelnde Verfassungsverträglichkeit verloren. Das EU-Parlament wäre gut beraten, in dieser Situation eine Zustimmung in jedem Fall zu verweigern und möglichst bald eine Klärung der Rechtslage durch den Europäischen Gerichtshof einzufordern. Auch die Bundesregierung muss ihr Auftreten im Ministerrat daran ausrichten, dass gerade das deutsche Verfassungsrecht strikte Beschränkungen für Überwachungsinstrumente wie die Fluggastdatenspeicherung formuliert hat. Eine deutliche Ablehnung ist Pflicht."
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