Flugpassagierdaten
Skandalöser Umgang der EU-Kommission mit Grundrechtsbestimmungen
Zum
Gutachten des juristischen Dienst der EU-Kommission sowie der heute und morgen
im EP-Innenausschuss anstehenden Debatten zur Speicherung und Auswertung von
Flugpassagierdaten durch staatliche Behörden erklärt der Grüne Innenexperte im
EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht:
"Die
gesamten Maßnahmen zur Auswertung und Speicherung von Flugpassagierdaten müssen
auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist ein handfester Skandal, dass die
EU-Kommission trotz ausdrücklicher Bedenken ihres eigenen juristischen Dienstes
öffentlich die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer Vorschläge beteuert. Damit
verspielt sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sowohl zu den Abkommen
mit den USA und Australien, als auch zur geplanten EU-Richtlinie über
Flugpassagierdaten haben die juristischen Dienste von Ministerrat und Kommission
starke Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta und
zahlreichen Urteilen höchster Gerichte angemeldet. Damit wird die Vereinbarkeit
der massenhaften Speicherung und Auswertung von Informationen vollkommen
unverdächtiger Personen mit den Grundrechten offen in Frage
gestellt.
Das
EU-Parlament und die Regierungen im Ministerrat sind nun dazu aufgerufen, ihre
Kontrolle gegenüber der EU-Kommission ernst zu nehmen. Es darf keine voreilige
Verabschiedung neuer Maßnahmen zur Auswertung von Flugpassagierdaten geben.
Sowohl die Notwendigkeit einer jahrelangen Speicherung jeglicher Informationen
von Flugreisenden auf Vorrat als auch die Grundrechtskonformität der
elektronische Analyse von Datenmassen mittels Abgleich von
Persönlichkeitsprofilen ist derzeit ausreichend nachgewiesen. Vielmehr bedarf es
endlich klarer Definitionen für das verfassungsrechtlich Zulässige und Verbote
für das entsprechend Unzulässige einer solchen Rasterfahndung. Angesichts des
skandalösen Umgangs der EU-Kommission mit den Grundrechtsbestimmungen sollte
eine gerichtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof in Betracht
gezogen werden."
Anmerkung:
Anfang
der Woche veröffentlichte auch die EU-Grundrechteagentur ihren Bericht zur
EU-PNR-Richtlinie, in dem sie ebenfalls starke Kritik an der Maßnahme äußert.
Siehe
http://www.nopnr.org/wp-content/uploads/2011/06/FRA_PNR_Opinion_14-June-2011.pdf
Für
Rückfragen und Statements erreichen Sie Herrn Albrecht auch während der
Sitzungen des Innenausschusses unter seiner Handynummer 0049 (0) 175 1656
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