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Presse­mitteilung |

Flugpassagierdaten

Skandalöser Umgang der EU-Kommission mit Grundrechtsbestimmungen

Zum

Gutachten des juristischen Dienst der EU-Kommission sowie der heute und morgen

im EP-Innenausschuss anstehenden Debatten zur Speicherung und Auswertung von

Flugpassagierdaten durch staatliche Behörden erklärt der Grüne Innenexperte im

EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht:

 

"Die

gesamten Maßnahmen zur Auswertung und Speicherung von Flugpassagierdaten müssen

auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist ein handfester Skandal, dass die

EU-Kommission trotz ausdrücklicher Bedenken ihres eigenen juristischen Dienstes

öffentlich die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer Vorschläge beteuert. Damit

verspielt sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Sowohl zu den Abkommen

mit den USA und Australien, als auch zur geplanten EU-Richtlinie über

Flugpassagierdaten haben die juristischen Dienste von Ministerrat und Kommission

starke Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta und

zahlreichen Urteilen höchster Gerichte angemeldet. Damit wird die Vereinbarkeit

der massenhaften Speicherung und Auswertung von Informationen vollkommen

unverdächtiger Personen mit den Grundrechten offen in Frage

gestellt.

 

Das

EU-Parlament und die Regierungen im Ministerrat sind nun dazu aufgerufen, ihre

Kontrolle gegenüber der EU-Kommission ernst zu nehmen. Es darf keine voreilige

Verabschiedung neuer Maßnahmen zur Auswertung von Flugpassagierdaten geben.

Sowohl die Notwendigkeit einer jahrelangen Speicherung jeglicher Informationen

von Flugreisenden auf Vorrat als auch die Grundrechtskonformität der

elektronische Analyse von Datenmassen mittels Abgleich von

Persönlichkeitsprofilen ist derzeit ausreichend nachgewiesen. Vielmehr bedarf es

endlich klarer Definitionen für das verfassungsrechtlich Zulässige und Verbote

für das entsprechend Unzulässige einer solchen Rasterfahndung. Angesichts des

skandalösen Umgangs der EU-Kommission mit den Grundrechtsbestimmungen sollte

eine gerichtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof in Betracht

gezogen werden."

 

Anmerkung:

Anfang

der Woche veröffentlichte auch die EU-Grundrechteagentur ihren Bericht zur

EU-PNR-Richtlinie, in dem sie ebenfalls starke Kritik an der Maßnahme äußert.

Siehe

http://www.nopnr.org/wp-content/uploads/2011/06/FRA_PNR_Opinion_14-June-2011.pdf

 

Für

Rückfragen und Statements erreichen Sie Herrn Albrecht auch während der

Sitzungen des Innenausschusses unter seiner Handynummer 0049 (0) 175 1656

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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