Europäischer Rechtebrief
Europäisches Parlament schließt eine klaffende Lücke beim Grundrechtsschutz
Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie zum Recht auf Belehrung im Strafverfahren angenommen. Der darin geregelte Europäische Rechtebrief soll Beschuldigten und Verdächtigen bei der Festnahme übergeben werden und sie in ihrer Muttersprache über ihre Rechte aufklären. Dazu erklärt der Grüne Innenexperte im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht:
"Das Europäische Parlament schließt mit dem Europäischen Rechtebrief eine klaffende Lücke beim Grundrechtsschutz. Zukünftig werden alle Europäischen Bürgerinnen und Bürger in leicht verständlicher Sprache über ihre Rechte aufgeklärt, wenn sie einer Straftat beschuldigt oder verdächtigt werden. Viele Jahre wurde darauf trotz verstärkter Zusammenarbeit und gegenseitiger Anerkennung bei der Polizei- und Justizzusammenarbeit verzichtet. Die Leidtragenden dieser Entwicklung waren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grund- und Verfahrensrechte oft nicht wahrnehmen konnten. Denn dies ist den Betroffenen oft nur mit einer frühzeitigen und umfassenden Information möglich. Damit geht das Parlament einen weiteren wichtigen Schritt bei der Schaffung verbindlicher Mindeststandards im Strafverfahren.
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt dennoch: Weil die EU-Kommission in ihrem Fahrplan für die Schaffung von Mindeststandards im Strafverfahren den zweiten Schritt vor dem ersten getan hat, wurde heute über das Recht auf Belehrung abgestimmt, bevor über dessen tatsächlichen Inhalt entschieden ist. Denn die Frage der Ausgestaltung von Verfahrensschritten soll erst in den weiteren Maßnahmen geklärt werden. Gegenstand der kommenden Debatten ist dabei vor allem die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu anwaltlichem Beistand. Hier weigern sich schon jetzt eine Reihe von Mitgliedstaaten, gemeinsame hohe Standards in der EU zu vereinbaren. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, an dieser Stelle endlich den Weg frei zu machen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa effektiv zu schützen."
Die Richtlinie ist die so genannte "Maßnahme B" des "Fahrplans zur Stärkung der Rechte von Verdächtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren", den der Europäische Rat im November 2009 vorgelegt hat. Der Fahrplan beinhaltet u.a. das bereits verabschiedete Recht auf Verdolmetschung, das Recht auf Kommunikation mit Angehörigen und das Recht auf Zugang zu anwaltlichem Beistand. Ziel des Fahrplans sind EU-weite Mindeststandards für Verfahrensrechte.
Für Nachfragen erreichen Sie Jan Philipp Albrecht unter seiner deutschen Handynummer +49-175-1656698.