EU-Kommissionsvorschlag zu Steuertransparenz
Antwort auf Panama Papers greift zu kurz
Am heutigen Dienstag stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine verpflichtende länderbezogene Steuertransparenz (“country by country reporting”) vor. Als Antwort auf die Enthüllungen der Panama Papers hat die EU-Kommission die Berichtspflicht auf “unkooperative Länder” erweitert (1). Für echte Steuertransparenz taugen die Vorschläge der EU-Kommission dennoch nicht, sagt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament:
“Die Antwort der EU-Kommission auf die Panama Papers ist enttäuschend. Es ist erfreulich, dass die EU-Kommission auf die jahrelangen Forderungen des Europaparlaments nach Steuertransparenz für Großunternehmen reagiert. Der Vorschlag für eine öffentliche länderbezogene Steuertransparenz wird ihrem Namen aber nicht gerecht. Solange die meisten Länder von der Steuertransparenz ausgenommen sind, wird das Steuerdumping weitergehen.
Steuertransparenz funktioniert nur, wenn Großunternehmen ihre Gewinne und Steuerzahlungen detailliert für alle Länder aufschlüsseln, in denen sie Geschäfte machen. Die EU-Kommission erlaubt Unternehmen weiterhin, ihre Geschäfte in der Schweiz oder den USA im Verborgenen zu lassen. Alleine im kleinen US-Bundesstaat Delaware sind mehr als eine Million Firmen registriert. Steuertransparenz darf kein Sanktionsmittel gegen einzelne Staaten sein, sondern muss dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit alle notwendigen Informationen hat, um Fehlverhalten auf die Spur zu kommen. Die Erfahrungen mit schwarzen Listen von Steueroasen sind seit 20 Jahren negativ. Viele Staaten haben es durch politisch Druck immer wieder geschafft, von den Listen gestrichen zu werden.
Um wirksam gegen Steuerdumping vorzugehen, darf sich die öffentliche länderbezogene Finanzberichterstattung nicht auf wenige Unternehmen beschränken. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichtsschwelle ist mit 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr zu hoch. Die aktuelle Bilanzierungsrichtlinie zieht die Grenze für große Kapitalgesellschaften bei 40 Millionen Euro Umsatz und erfasst damit knapp ein Prozent aller Unternehmen in der EU. Zumindest diese Schwelle sollte auch bei der Steuertransparenz gelten.”
1. Der ursprüngliche EU-Kommissionsvorschlag sah vor, dass Konzerne für jedes EU-Mitgliedsland ihre Gewinne und darauf gezahlte Steuern veröffentlichen müssen. Die Daten für Länder außerhalb der EU sollten nur als Sammelposten unter “Rest der Welt” offengelegt werden.