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Copyright-Vertrag für Sehbehinderte

EU -Kommission knickt vor Verlegerlobby ein

Morgen, am 8. Juni, entscheidet eine EU-Ratsarbeitsgruppe, die von der DG Binnenmarkt und der Spanischen Ratspräsidentschaft koordiniert wird, über die EU Position zu einem Vorschlag für einen Vertrag für Menschen mit Sehbehinderung. Der Vorschlag wird von Brasilien, Mexiko, Ecuador und Paraguay unterstützt und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf am 20. Juni eingebracht. Ska Keller, grüne Europaabgeordnete und Mitglied im Entwicklungsausschuss erklärt dazu:

"Blinde und sehbehinderte Menschen leiden unter einer schweren "Bucharmut", weil geltende Copyright-Bestimmungen den Zugang zu Büchern in zugänglichen Formaten erschweren. Das trifft die Menschen in den Entwicklungsländern besonders hart. Deshalb wurde ein internationaler Vertrag bei der WIPO vorgeschlagen, der endlich rechtsverbindlich Ausnahmen von geltenden Copyright-Vorschriften für blinde Menschen bringen soll. Der Vertrag wird auch von der Weltblinden Union unterstützt. Die EU-Kommission ist nun unter dem Einfluss der Verlegerlobby eingeknickt und schlägt ein freiwilliges Abkommen vor, anstelle eines rechtsverbindlichen Vertrags.

Der EU-Vorschlag ist nicht sehr weitreichend, wird nicht die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, die Menschen in vielen Entwicklungsländern Ausnahmen beim Copyright bringen würde und gilt nicht für Audioformate, die viele blinde Menschen verwenden. Wenn es um Wirtschaftsinteressen geht, ist die EU immer sofort für handfeste, rechtsverbindliche Abkommen. Ich fordere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich bei den Rechten für behinderte Menschen genauso für verbindliche Regelungen einzusetzen."

Weitere Informationen:

Blinde und andere sehbehinderte Menschen leiden unter einer "Bucharmut". Im globalen Norden sind weniger als 5% der verlegten Bücher für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich. In Entwicklungsländern sind es weniger als 1%. Die meisten zugänglichen Formate werden von spezialisierten Agenturen gemacht, die auf Spenden angewiesen sind. Heute transkribieren die Agenturen oftmals in verschiedenen Ländern das gleiche Buch für blinde Menschen in dieselbe Sprache. Sie haben keine andere Möglichkeit, weil geltende Copyright-Bestimmungen verbieten, dass Lesematerial in Braille Grenzen passiert. Fehlende finanzielle Ressourcen für diese Transkriptionen verhindern in gravierender Weise den Zugang zu Büchern für die weltweit 300 Millionen sehbehinderten Menschen, vor allem für die Armen in Entwicklungsländern.

Die UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung besagt, dass lesebehinderte Menschen das Recht zu lesen haben. Der beste Weg, dieses Recht zu garantieren, ist die Annahme eines rechtsverbindlichen Vertrags, der die Ausnahmen für lesebehinderte Menschen in den Copyright-Bestimmungen festschreibt. Die Weltblinden Union (www.worldblindunion.org), die über 160 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen in der Welt aus 177 Staaten repräsentiert, hat einen "WIPO Vertrag für einen besseren Zugang für blinde und andere sehbehinderte Menschen" vorgelegt, der diese "Bücherarmut" bekämpfen soll. Dieser Vertrag wird im Rahmen der WIPO verhandelt und unterstützt durch Brasilien, Mexiko, Ecuador und Paraguay. Mehr Informationen über den Vertrag gibt es unter www.euroblind.org and www.keionline.org

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Ska Keller
Ska Keller
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