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Presse­mitteilung |

Helden werden zu Verbrechern erklärt

Luxleaks-Urteil

Am heutigen Mittwoch hat das Gericht in Luxemburg das Urteil im Berufungsverfahren um den Prozess gegen Antoine Deltour, Raphael Halet und Edouard Perrin verkündet. Antoine Deltour ist zu sechs Monaten auf Bewährung und 1500 Euro Strafe verurteilt worden. Raphael Halet zu 1000 Euro. Der Journalist Perrin wurde wieder freigesprochen – wie schon in erster Instanz. Der ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Antoine Deltour hatte gemeinsam mit Raphael Halet und dem Journalisten Edouard Perrin den sogenannten Luxleaks-Skandal aufgedeckt. Die Berufungsentscheidung zeigt einmal mehr, wie dringend wir einen EU-weiten Schutz für Whistleblower brauchen, sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

"Die Richter haben Helden zu Verbrechern erklärt. Für ihren Einsatz für das Gemeinwohl haben die Whistleblower einen Freispruch und Schutz verdient. Mit dem Urteil werden andere Hinweisgeber, die gesellschaftliche Missstände aufdecken könnten, entmutigt. Das heutige Urteil könnte letztlich noch in europäischen Gerichten überprüft werden. Europäische Richter könnten dann noch Gerechtigkeit für Deltour und Halet herstellen. 

Das Schicksal von Menschen, die Skandale und Missstände öffentlich machen, darf nicht abhängig sein von der Rechtslage in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Whistleblower gehören nicht vor Gericht. Es darf nicht sein, dass diese Personen strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt und unter Umständen für ihren Mut bestraft werden. Wir brauchen einen EU-weiten Schutz für Whistleblower. Skandale wie Luxleaks oder Panama Papers zeigen, wie wichtig es ist, dass Menschen geschützt werden, die sich trauen, Skandale öffentlich zu machen, die der Gesellschaft schaden.

Dem von der Europäische Kommission letzte Woche Freitag gestartetem Konsultationsverfahren zu einer möglichen Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern in Europa müssen schnell Taten folgen. Wir erwarten nach dem heutigen Urteil, eine entsprechende Richtlinie zum Schutz jener, die Missstände öffentlich machen.“

 

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