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Presse­mitteilung |

Kompromiss über nachhaltige Investitionen wird grüne Wirtschaft fördern

Taxonomie/Nachhaltige Finanzen

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben heute einen Kompromiss über den Rahmen zur Förderung nachhaltiger Investitionen erzielt, die so genannte Taxonomie. Der Kompromiss macht den Weg frei für einen EU-weiten Klassifizierungsrahmen für nachhaltige Investitionen. Finanzprodukte müssen zukünftig durch die Offenlegung des Anteils ihrer Investitionen in nachhaltige Aktivitäten belegen, dass sie umwelt- und klimafreundlich sind. Rat und Europäisches Parlament werden nun den politischen Kompromiss prüfen, bevor er final abgestimmt wird.

Bas Eickhout, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Berichterstatter für nachhaltige Finanzen, kommentiert:

„Wir haben lange für nachhaltigere Investitionen gekämpft und der heutige Kompromiss wird die Finanzströme weg von schmutzigen Investitionen hin zu nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten verlagern. Eine grüne Wirtschaft ist gut für das Klima und die Pariser Klimaziele. Mit glaubwürdigen und ehrgeizigen Definitionen für nachhaltige Investitionen wird die EU bei nachhaltigen Finanzierungen weltweit führend sein. 

Investitionen in Kohle sind nicht nachhaltig. Zukünftig werden alle Finanzprodukte entlang strenger und ehrgeiziger EU-Kriterien auf Nachhaltigkeit geprüft werden. Der Kompromiss ist ein klares Signal an die Finanzmärkte, dass nachhaltige Anlagen zum neuen Mainstream werden sollen. Der nächste Schritt ist eine Definition Umwelt- und klimaschädlicher Investitionen, die EU-Kommission sollte schnellstmöglich einen Vorschlag vorlegen.“

Hintergrund:

  • Finanzprodukte ohne Nachhaltigkeitsanspruch müssen einen Haftungsausschluss in ihr Finanzprodukt aufnehmen, um deutlich zu machen, dass ihre Anlagen nicht auf Nachhaltigkeit geprüft werden.
  • Eine Prüfung wird dazu beitragen, dass Atomenergie nicht als ökologisch nachhaltige Investition eigestuft wird.
  • Das EU-Parlament blockte Versuche nationaler Regierungen ab, die Umweltkriterien zu politisieren, um ihre eigenen nationalen Industrien in die Nachhaltigkeitsdefinitionen der EU aufzunehmen.
  • Die Prüfungskriterien und Grenzwerte für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften werden von einer unparteiischen Expertenplattform erarbeitet.

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Zuständige Abgeordnete

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