Bericht der EU-Kommission bietet schärfere Analyse, aber wenig Biss
Rechtsstaatlichkeit
Die Europäische Kommission hat soeben (Mittwoch, 13. Juli) ihren dritten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit vorgestellt. Der Bericht konzentriert sich unter anderem auf die Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung und Pressefreiheit. Zum ersten Mal enthält der Bericht auch Empfehlungen an die Regierungen der Mitgliedstaaten, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen sollten. Aus dem Bericht geht jedoch nicht hervor, wie die EU-Kommission diese Empfehlungen im Falle der Nichteinhaltung durchsetzen wird. |
Terry Reintke, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021, kommentiert: „Wir Grünen/EFA begrüßen, dass die Europäische Kommission in ihrem diesjährigen Bericht proaktiver vorgeht und, wie vom Europäischen Parlament gefordert, Empfehlungen an die Regierungen der Mitgliedstaaten ausspricht. Leider fehlt dem Bericht der notwendige Biss. Weder geht der Bericht über eine beschreibende Analyse hinaus, noch verpflichtet er die Regierungen der Mitgliedstaaten zu konkreten Maßnahmen. Angesichts der äußerst besorgniserregenden Verstöße gegen Frauenrechte oder LGBTIQ-Rechte in Ländern wie Polen oder Ungarn, muss die EU-Kommission hier Tacheles reden. Der Bericht ist eine verpasste Chance. Die EU-Kommission hat weder konkrete Fristen für die Einhaltung ihrer Empfehlungen genannt, noch folgt bei Verstoß ein Verfahren nach Artikel 7 oder das Auslösen des Konditionalitätsmechanismus. Der Bericht liest sich eher wie ein halbherziger Versuch, den Ruf der EU-Kommission zu retten. Die Europäische Kommission muss als Hüterin der Verträge geeint und entschlossen für die Rechtsstaatlichkeit kämpfen.” Hintergrund: Die Beurteilung und Empfehlungen des Europäischen Parlaments zum Bericht der EU-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit 2021 (Mai 2022) ist hier zu finden: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0212_DE.html |