EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein
Polen/Unabhängigkeit der Justiz
Die Europäische Kommission hat soeben bekannt gegeben, dass sie wegen der Beschränkung der richterlichen Unabhängigkeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleitet. Die polnische Regierung hat zwei Monate Zeit, um auf das Vertragsverletzungsverfahren zu reagieren. Die Regierung hält an den Präsidentschaftswahlen am 10. Mai fest. Wegen der Corona-Krise gibt es praktisch keinen Wahlkampf, was Amtsinhaber Andrzej Duda einen klaren Vorteil verschafft.
Terry Reintke, Schattenberichterstatterin der Grünen/EFA-Fraktion für Polen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist die richtige Antwort auf die unzulässige Einmischung der polnischen Regierung in die Unabhängigkeit der Justiz. Der konkrete Schritt war nach Monaten des erhobenen Zeigefingers gegenüber der polnischen Regierung überfällig. Die Europäische Kommission sollte auch Schritte wegen der Präsidentschaftswahlen einleiten. Wahlen ohne nennenswerten Wahlkampf und gleiche Chancen für alle Kandidierenden sind eine Farce.“