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Presse­mitteilung |

Folgenabschätzung Klimaziel und Klimagesetz

Zitat von Michael Bloss

In der heute (Donnerstag, 17. September) vorgestellten Folgenabschätzung einer Reduzierung von CO2-Emissionen um bis zu 55 Prozent bis zum Jahr 2030 geht die Europäische Kommission von einem Wirtschaftswachstum durch weitere CO2-Einsparungen aus. Die Europäische Kommission hat ebenfalls heute ihren Vorschlag für das Europäische Klimagesetz mit dem neuen Klimaziel von mindestens 55 Prozent Einsparungen von Schadstoffemissionen vorgestellt. Die Grünen/EFA-Fraktion setzt sich weiter für ein Klimaziel von 65 Prozent ein, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. Nach der Abstimmung über das Europäische Klimagesetz voraussichtlich in der Plenarsitzung vom 5. bis 8. Oktober können die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission beginnen. Die Grünen/EFA fordern die Europäische Kommission auf, bei der Bemessungsgrundlage ihres Vorschlags keine Zahlenspiele zu machen.

 

Michael Bloss, Grünen/EFA-Schattenberichterstatter für das Klimaschutzgesetz im federführenden Umweltausschuss, kommentiert:

„Der Schritt von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hin zu mehr CO2-Einsparungen geht in die richtige Richtung, es ist aber nicht genug für echten Klimaschutz. Wir brauchen 65 Prozent weniger Schadstoffausstoß, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. Die Europäische Kommission darf das Klimaziel nicht mit Zahlenspielereien schönrechnen. Tricksereien bei der Berechnungsgrundlage schaden dem Klima und verspielen Vertrauen.

Ein höheres CO2-Ziel ist wirtschaftlich möglich, ein Orientierungspunkt für Investitionen und bewahrt Europa vor den enormen Folgekosten der Klimakrise. Wir brauchen konkrete Schritte für den Klimaschutz. Mit einem Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 und 100 Prozent Erneuerbaren Energien können wir den Klimakollaps aufhalten. Die deutsche Ratspräsidentschaft muss den zügigen Abschluss des Europäischen Klimagesetzes zur Priorität machen. Die EU muss vor der Weltklimakonferenz in Glasgow
eine Vorreiterrolle übernehmen.“

Die Europäische Kommission hat für das 55%-Ziel die Berechnungsgrundlage geändert und geht nun von Netto-Emissionen aus. Das bedeutet, dass sie so genannte Negativ-Emissionen von der Berechnung abzieht, die zum Beispiel durch Aufforstung entstehen, die der Atmosphäre Kohlendioxid entzieht.

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Zuständige Abgeordnete

Michael Bloss
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MdEP

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