Myanmar
Bedingungslose EU-Zollpräferenzen schaden den Reformern
Das Europäische Parlament hat heute entschieden, dass Myanmar nach 16 Jahren wieder „Allgemeine Zollpräferenzen“ (ASP) bei der EU genießt. Damit wurde eine weitere Sanktion aufgehoben, die dem Land wegen der schlechten Menschenrechtslage auferlegt worden war. Da die Aufnahme ins ASP-System ohne jegliche Bedingung und zeitliche Begrenzung gestellt wurde, hat die Fraktion der Grünen dagegen gestimmt. Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen Europafraktion, erklärt hierzu:
„Es gibt große Fortschritte in Myanmar, aber niemand kann garantieren, dass die Regierung ihren eingeschlagenen Kurs hält. Wenn kein Druck mehr besteht, stärkt das jene Kräfte, die Fortschritte bei den Menschenrechten nur zugestehen, weil sie eine wirtschaftliche Öffnung brauchen. Die Kommission wollte einen handelspolitischen Blankoscheck. Wir Grünen hatten versucht, dem Einhalt zu gebieten. Wir konnten uns aber nicht mit der Forderung durchsetzen, dass die Kommission Ende des Jahres einen Bericht über die Menschenrechtslage in Myanmar vorlegt. Nur wenn dieser keine Verschlechterung erkannt hätte, wäre dem Land wieder der volle ASP Status zugestanden worden. Das Prinzip, Menschenrechte und Handelspolitik zusammen zu denken, scheint für die Mehrheit des Parlaments nicht wichtig zu sein. Deshalb konnten wir der Wiederaufnahme Myanmars in das Zollpräferenzsystem nicht zustimmen.
Für das geplante bilaterale Investitionsabkommen mit Myanmar fordern wir eine menschenrechtliche Folgeabschätzung. Die Interessen europäischer Unternehmen an den reichlich vorhandenen Rohstoffen in Myanmar dürfen keinen Ausverkauf der Menschenrechte vor Ort zur Folge haben.“
Die Europaabgeordnete und Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Barbara Lochbihler ergänzt:
„Mit der Entscheidung, Myanmar bedingungslos Zollpräferenzen zu gewähren, haben die Abgeordneten eine große Chance verschenkt. Ja, das Land hat grundlegende Änderungen in der Menschenrechtspolitik vollzogen. Die Regierung hat mit den meisten ethnischen Gruppen Waffenstillstände vereinbart, unabhängige Medien zugelassen und die Mehrheit der politischen Gefangenen entlassen. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, Myanmar zeitlich begrenzt in das ASP-System aufzunehmen und genau zu beobachten, ob diese Entwicklung voranschreitet.
Der Druck von außen hätte den Reformkräften Rückendeckung verschafft. Und das ist nötig, denn weiterhin hat Myanmar große menschenrechtliche Probleme. So finden unter den Augen von Sicherheitskräften brutale Angriffe auf die muslimische Gemeinschaft der Rohingya statt. Diese staatlich gedeckte Diskriminierung wird aktuell daran deutlich, dass für Übergriffe im März Muslims jetzt zu hohen Strafen verurteilt wurden, während buddhistische Mönche, die öffentlich Hass gegen Muslime predigen, straffrei ausgingen. Zudem gibt es immer noch in vielen Teilen des Landes Zwangsarbeit. Genau deshalb wurde Myanmar 1997 aus dem System der ASP ausgeschlossen. Die Entscheidung der bedingungslosen Wiederaufnahme stärkt nun die Kräfte, für die Liberalisierung vor allem wirtschaftliche Öffnung und grenzenlose Ausbeutung bedeutet, denen aber an den Menschenrechten wenig liegt."