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Presse­mitteilung |

Ganzkörperscanner

EU-Parlament beschränkt Verwendung von Ganzkörperscannern auf Flughäfen

Das Europäische Parlament hat heute seinen Bericht über die Verwendung von Ganzkörperscannern angenommen. Dazu erklärt Eva Lichtenberger, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

"Das Europäische Parlament hat heute klar gemacht, dass beim Einsatz der umstrittenen und als "Nacktscanner" zu medialer Berühmtheit gelangten Ganzkörperscanner die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vorgehen. Wir haben sichergestellt, dass die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet sind, diese Technologie einzuführen; und sollten sie sich dafür entscheiden, will das EU-Parlament das nur unter strengen Bedingungen erlauben: Ganzkörperscanner dürfen nur in Flughäfen verwendet werden und unter der Bedingung, dass ihr Einsatz nicht die Gesundheit gefährdet oder die Grundrechte der Passagiere einschränkt. Sowohl die Wahrung der Intimsphäre als auch die Gesundheit betreffend gibt es ernsthafte Bedenken über die möglichen Auswirkungen eines weitergehenden Einsatzes von Ganzkörperscannern - auf Flughäfen und anderswo; und das kann definitiv nicht ignoriert werden.

Ein Erfolg der Grünen ist es, dass das Parlament ihren Vorschlag angenommen hat, den Einsatz von Röntgentechnologie in Ganzkörperscannern zu verbieten. Diese Technologie ist mit ernsthaften  gesundheitlichen Risiken behaftet und es gibt abgesehen davon auch keine haltbaren Gründe, die ihren Einsatz rechtfertigen würde. Eine wesentliche Bestimmung ist auch das Recht jedes Flugpassagiers, ein Ganzkörperscanning zu verweigern."

 

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