Petar Milošević (CC BY-SA 4.0)
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Presse­mitteilung |

Unverhohlener Bruch der Regeln der Bankenunion

EU-Kommission genehmigt Rettung der Monte dei Paschi

Am heutigen Dienstag hat die EU-Kommission neue Staatsbeihilfen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro für die Pleitebank Monte dei Paschi di Siena genehmigt. Damit gibt die EU-Kommission dem Wunsch der italienischen Regierung nach einer sogenannten “vorsorglichen Bankenrekapitalisierung” nach. Vorrangige Gläubiger und Einleger werden so vor ihren Verlusten bewahrt. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die Staatsbeihilfen durch die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (BRRD) gedeckt sind, da Aktionäre und nachrangige Gläubiger Verluste von 4,3 Milliarden tragen. Allerdings ist das Instrument der “vorsorglichen Bankenrekapitalisierung” ausdrücklich an die Gefahr einer schweren Finanzkrise gebunden. Außerdem dürfen die Gelder nicht zur Deckung von Verlusten verwendet werden, die in schon eingetreten sind oder in naher Zukunft wahrscheinlich eintreten werden. Beide Kriterien sind jedoch nicht erfüllt.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:

“Die EU-Kommission bricht unverhohlen die Regeln der Bankenunion, die von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen wurden. Die Glaubwürdigkeit der Bankenunion ist schwer beschädigt. Weil die Finanzkrise das Vertrauen der Bürger in die Politik besonders schwer erschüttert hat, ist es umso schlimmer, dass die EU-Kommission ihrer Verantwortung bei der Bankenunion nicht nachkommt. Die EU-Kommission bricht die Regeln der Bankenunion ohne Not, denn es besteht keine Finanzkrise im Sinne der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie. Es ist ein großes politisches Versagen, dass nun erneut die Steuerzahler statt die Gläubiger haften müssen.

Die italienischen Banken können nun mit staatlicher Rückendeckung ihre riskanten Geschäfte fortsetzen. Investoren werden zumindest Banken in Italien weiterhin billiges Geld zur Verfügung stellen. Der faire Wettbewerb in der Bankenunion wird genauso ausgehebelt wie die risikogerechte Bepreisung von Banken durch die Märkte. Gläubiger hätten zur Verantwortung gezogen werden können, ohne dass alle Kleinanleger hätten haften müssen.

Die Angst vor den politischen Folgen der Gläubigerhaftung in Italien überwogen jede wirtschaftliche Vernunft. Die EZB-Bankenaufsicht, die neue europäische Bankenabwicklungsbehörde SRB und die EU-Kommission haben zusammengewirkt, um diese Umgehung der Regeln möglich zu machen. Elke Königs Abwicklungsbehörde hat die Feuerprobe nicht bestanden, weil sie die Abwicklung der Monte dei Paschi nicht eingeleitet hat. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat erneut Subventionen an Banken zugelassen, obwohl Monte dei Paschi sehr wahrscheinlich nicht solvent war. Auch das Generalsekretariat von Jean-Claude Juncker hat starken Druck ausgeübt, um alle beteiligten EU-Akteure zum Durchwinken der neuen Staatshilfen zu bewegen.

Das Europaparlament kann die getroffenen Entscheidungen nicht ändern. Doch bei der laufenden Anpassung der Bankengesetzgebung müssen alle Lücken für das Haftungsprinzip geschlossen werden. Wir Grünen werden das Haftungsprinzip verteidigen und für das Schließen aller Schlupflöcher streiten. Die vermuteten Verstöße gegen das Unionsrecht und Missstände bei der Anwendung durch EU-Institutionen müssen parlamentarisch untersucht werden. Wir Grünen werden auf eine rasche und schonungslose Aufklärung dringen. Wir geben das Vertrauen in die Bankenunion nicht verloren, sondern streiten für die Einhaltung der beschlossenen Regeln.”

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