Biokraftstoffe und Landnutzung
Teilerfolg zur Eingrenzung der negativen Folgen der Biokraftstoffnutzung
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute über die Gesetzgebung abgestimmt, die die negativen Klimafolgen durch indirekte Landnutzungsänderungen (indirect land-use change, ILUC) aufgrund der Herstellung von Biokraftstoffen begrenzen soll. Die Grünen/EFA begrüßen das Abstimmungsergebnis, welches sicherstellt, dass die ILUC-Emissionen für die Biospritproduktion in die EU Richtlinie zur Kraftstoffqualität ab 2020 einbezogen werden.
Die Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, kommentiert dieses Abstimmungsergebnis:
„Der Klimawandel beeinträchtigt bereits heute die globale Nahrungsversorgung und treibt die Nahrungsmittelpreise nach oben. Die EU darf diesen Trend mit der Nutzung von Biokraftstoffen nicht weiter befeuern. Die Begrenzung der Nutzung von Kraftstoffen aus Ackerpflanzen auf 5,5% ist ein Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich sollte die Verwendung von Nahrungsmittelpflanzen für die Biokraftstoffgewinnung jedoch komplett vermieden werden.
Der Umweltausschuss hat den Kommissionsvorschlag dahingehend verbessert, dass die Treibhausgasemissionen durch indirekte Landnutzungsänderung in die Berechnung der Treibhausgasemissionen in der Kraftstoffqualitätsrichtlinie einbezogen werden sollen. So können Investitionen in nachhaltigere Lösungen gesteuert werden.
Dass ILUC-Faktoren in Zukunft auch in die Nachhaltigkeitskriterien zur Errechnung der CO2-Einsparung durch die jeweiligen Kraftstoffe mit einbezogen werden sollen, ist ebenfalls zu begrüßen. Zwar ignorieren insbesondere die konservativen Abgeordneten die Beweise, dass die europäische Nachfrage nach Biosprit die Abholzung des tropischen Regenwaldes beschleunigt. Doch die Mehrheit des Ausschusses sorgte dafür, dass die Biokraftstoffe in der EU in Zukunft wirklich umweltfreundlicher als konventionelle Kraftstoffe sein werden."