Berufsanerkennungsrichtlinie
Kein Abitur für Krankenschwestern(1), aber Schwächung der dualen Berufsausbildung
Der Binnenmarktausschuss hat heute über eine Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie abgestimmt. Dazu erklärt Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der GRÜNEN/EFA:
"Die Verankerung der Dualen Berufsausbildung in die Berufsanerkennungsrichtlinie war für uns ein wichtiges Ziel. In der Öffentlichkeit betonen EU-Kommissare gerne, dass in Ländern mit einer dualen Berufsausbildung weniger Jugendliche arbeitslos sind. Doch trotz der Lippenbekenntnisse ist in der Binnenmarktgesetzgebung davon wenig zu spüren: Der Vorschlag der Kommission zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen schwächt das Potential der dualen Ausbildung. Leider hat das Parlament diesen falschen Ansatz nicht wirklich korrigiert, im Binnenmarktausschuss wurden heute unsere Änderungsanträge zur Stärkung der dualen Ausbildung abgelehnt. Vor allem die starke Rolle, die der Kommission künftig bei der Definition von Ausbildungsinhalten zukommen soll, öffnet die Tür für eine Absenkung der Qualität der Ausbildungsstandards.
Verhindern konnten wir allerdings die Pläne, eine 12jährige Schulausbildung zur Grundvoraussetzung für die Anerkennung einer Krankenpflegefachkraft zu machen. Damit halten wir diesen anspruchsvollen Beruf auch für junge Leute offen, die keine Hochschulzugangsberechtigung haben.
Der neue Berufsausweis wird die Mobilität von Berufstätigen erleichtern. Es ist jedoch schade, dass sich Parlament und Kommission nicht zu weiteren Verbesserungen durchringen konnten."
Anmerkungen:
1) Im Sinne von Krankenpflegekräften