Bienensterben und Neonikotinoide
EU-Kommission verbietet bienenschädigende Pestizide - Wichtiger Teilsieg im Kampf gegen das Bienensterben
Die Europäische Kommission hat heute ein vorläufiges Teilverbot von drei umstrittenen Pestiziden aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide (1) beschlossen, die für das Bienesterben verantwortlich gemacht werden.
Dazu erklärt der Europaabgeordnete und agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling:
"Die Grünen begrüßen den heutigen Beschluss der EU-Kommission drei Pflanzenschutzmittel aus der Stoffgruppe der Neonikotinoide bei der Saatgutbehandlung von Mais, Raps und Sonnenblumen zu verbieten. Dieses Verbot ist vernünftig und folgerichtig, da diese Gifte am weltweit beobachteten Bienensterben zweifelsfrei beteiligt sind. Damit hat die EU-Kommission verantwortungsvoll und im Sinne des Vorbeugeprinzips auf die Nichtenscheidung des Rates im April reagiert (2). Das ist ein großer Erfolg für die zahlreichen Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie die 90 Abgeordneten des Europaparlaments (mehrheitlich Grüne), die sich gegen die Verwendung der umstrittenen Gifte in der Landwirtschaft gewehrt haben.
Allerdings ist dies nur ein Teilsieg im Kampf gegen das Bienensterben, da das Verbot auf zwei Jahre befristet ist und andere Schadstoffe, die verdächtigt werden für das Bienensterben verantwortlich zu sein, weiter erlaubt bleiben. Auch wurde die Verwendung der drei betroffenen Neonikotinoide für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anziehen, nicht verboten. Wir hoffen, dass nach der Evaluierung das Pestizidverbotes nach zwei Jahren dieses Verbot dauerhaft gemacht wird und auch weitere für das Bienensterben verantwortliche Faktoren identifiziert und geregelt werden."
Anmerkungen:
1) Es handelt sich um die Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Verbot ist auf zwei Jahre befristet und soll am 1. Dezember 2013 in Kraft treten.
2) In einer Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologie-Berufungsausschuss am 29. April erreichte der Kommissionsvorschlag nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten. Da aber auch die Verbotsgegner die erforderliche Mehrheit verfehlten, hatte nun die Europäische Kommission freie Hand das Verbot umzusetzen. 15 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) stimmten für das Verbot, 8 Mitgliedstaaten dagegen (darunter Großbritannien und Österreich) und vier Mitgliedstaaten enthielten sich der Stimme.