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Presse­mitteilung |

Banker-Boni

Europäischer Gerichtshof stärkt Bonusdeckelung

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat erklärt, dass die im Rahmen der europäischen Bankenrichtlinie "CRD IV" eingeführte Grenze für Bonuszahlungen von Bankmitarbeitern rechtmäßig ist. Die CRD IV begrenzt die jährliche variable Vergütung von Bankmanagern auf die Höhe des Festgehalts. Damit ist der Versuch der britischen Regierung gescheitert, diese Regel zu kippen. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. 
Diese Erklärung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
“Die heutige Erklärung des EuGH-Generalanwalts ist begrüßenswert und hoffentlich die Vorbotin eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Es ist enttäuschend, dass die britische Regierung jeden Trick aus der Tasche zieht, um die Bonus-Begrenzung abzusägen und damit die CRD-IV-Gesetze zu entkernen. Anstatt die obskuren Gehälter der Bankmanager der Londoner City blind zu verteidigen, sollte die britische Regierung besser mehr Energie und Leidenschaft an den Tag legen, um robuste Regeln für den Finanzsektor im EU-Recht zu verankern.”

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Zuständige Abgeordnete

Sven Giegold
Sven Giegold
MdEP

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