Gestern Abend haben sich die Verhandler von Europaparlament, Rat der Mitgliedsländer und EU-Kommission auf die Richtlinie zur Einlagensicherung von Banken geeinigt.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Schattenberichterstatter der Grünen im Europaparlament kommentiert die politische Einigung mit dem Rat:
“Die Einlagen aller europäischen Sparer werden nun durch Einlagensicherungssysteme gesichert. Die Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden im europäischen Recht abgesichert. Andere Länder können nun darangehen, ihre kleinen Banken in ähnlicher Weise wettbewerbsfähig und stabil zu machen.
Auf Grünen Vorschlag werden die Beiträge zur Einlagensicherung proportional zum Risiko berechnet. Zudem schwanken die Zahlungen über den Konjunkturzyklus. Damit wird die Einlagensicherung zum Instrument makroökonomischer Stabilität.
Durch die Haftung von anderen Bankgläubigern durch die Abwicklungsrichtlinie sind die Einlagen unter 100.000 € bereits gut geschützt. Daher musste das Europaparlament hinnehmen, dass die Einlagensicherungsfonds nur mit 0,8% des gedeckten Einlagen ausgestattet werden. Frankreich erhielt wegen seines von Großbanken dominierten Bankenmarkts eine Extrawurst in Form von 0,5% der gedeckten Einlagen. Das Schlucken dieser Kröte ist aber verantwortbar.“
Die Eckpunkte der politischen Einigung heute Abend sind:
• eine Erhöhung der Sicherungssumme von 50.000 € auf 100.000 €
• zusätzlich eine Absicherung von höheren Summen in besonderen Situationen (Auszahlung von Versicherungen, Erbschaft, Immobilienverkauf, etc.)
• erstmals ein gesetzlich gesicherter Anspruch der Bankkunden auf Auszahlung der Sicherungssumme
• ein beschleunigtes Auszahlungsverfahren
• die Anpassung der Beiträge der Institute zum Sicherungssystem nach Geschäftsrisiken
• eine neue einheitliche Verpflichtung der Banken, einen Fonds in Höhe von 0,8% der gesicherten Einlagen bereitzustellen, der zu 70% vorfinanziert werden muss
• der Fonds muss innerhalb von 10 Jahren aufgebaut werden
• eine Gleichbehandlung von Einlagensicherungs- und Institutssicherungssystemen und damit die Absicherung des Institutssicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im europäischen Recht.