Bankenregulierung
Vielfalt, verantwortliche Bezahlung und mehr Stabilität im Finanzsektor - Schuldenbremse für Banken verschleppt
Nach 35 Trilogverhandlungen in mehr als 9 Monaten haben sich Europaparlament, Rat und Kommission heute (20. März) in der CRD IVRegulierung (Capital Requirements Directive) geeinigt. Der engagierte und äußert aufgeräumt agierende Berichterstatter Othmar Karas (EVP) und die gute Zusammenarbeit zwischen allen politischen Gruppen des Europäischen Parlaments waren wichtige Faktoren für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Die CRD IV-Regulierung bildet in Zukunft den gesetzlichen Rahmen für europäische Banken. Sie besteht aus zwei legislativen Texten: Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt, sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung ist nach Inkraftreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkraftreten von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen.
Das Ergebnis der Einigung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
"Durch Hartnäckigkeit hat das Europäische Parlament die Blockadepolitik der Mitgliedsstaaten überwunden und zu einem Ergebnis geführt, das sich sehen lassen kann. Mit dem zusätzlichen Eigenkapitalpuffer müssen die wichtigsten, systemrelevanten Banken zukünftig einen zusätzlichen Stützpfeiler errichten. Dieser Puffer ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Steuerzahler die finanziellen Trümmer zusammengebrochener Großbanken schultern müssen. Er sorgt auch für faireren Wettbewerb mit kleinen Banken. Erfolgsabhängigen Zahlungen und Boni von Bankern werden auf das rund Zweifache des Festgehalts begrenzt. Dadurch werden Kasino-Mentalität und Boni-Exzesse in die Schranken gewiesen. Diesen Erfolg gilt es nun, auf andere Finanzmarktakteure wie Fondsmanager auszuweiten.
Außerdem schaffen die neuen Regeln ein Umfeld, in dem die Vielfalt des europäischen Finanzsektors gedeihen kann: Die Rahmenbedingungen der CRD IV verhindern ein Umstellungschaos, indem sie die rechtlichen Anforderungen von Sparkassen, Genossenschafts- und Kleinbanken im Blick haben. Für diese regionalen Kreditinstitute gilt auch eine angemessene Berichterstattung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und sie bleiben von zusätzlichen Buchführungspflichten nach IFRS verschont.
Unter ihren Möglichkeiten zurück bleibt die CRD IV bei der Schuldenbremse (Leverage Ratio) und den Liquiditätsanforderungen für Banken. Nur die größten Banken (G-SIFIs) müssen berichten, wie hoch sie sich verschulden. Eine verbindliche Grenze für die Verschuldung wurde verschoben. Damit verschleppt die Einigung ein zentrales Instrument gegen das Schönrechnen von Eigenkapitalanforderungen und Fehlbewertungen von Risiken durch Aufseher und Gesetzgeber. Obwohl der verbindliche Liquiditätspuffer (LCR) ab 2015 zu begrüßen ist, haben insbesondere die Mitgliedsstaaten nicht genug aus der Finanzkrise gelernt: Sie sperrten sich gegen eine qualitativ hochwertige und damit effektive Anforderungen zur Refinanzierung und Liquiditätssicherung für Banken (NSFR). Auch hier wurde die Umsetzung von globalen Vorgaben aus Basel verschoben.
Ein Fortschritt in Richtung mehr Transparenz ist jedoch der Punkt, dass Kreditinstitute unter CRD IV gegenüber der Finanzaufsicht ihre zehn größten finanziellen Positionen an Schattenbanken offenlegen müssen.
Schließlich setzte das Europaparlament erstmals die länderbezogene Transparenz von Steuerzahlungen und Gewinnen durch. Nach langem Ringen und viel Unterstützung durch die Zivilgesellschaft bringt Europa damit Licht ins Dunkel der Bankgeschäfte. Ab 2015 müssen alle Banken in ihren Geschäfts- und Jahresabschlussberichten aufschlüsseln, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet, wie viel Steuern sie gezahlt und welche öffentlichen Subventionen sie erhalten haben. Jedoch ist es dem Rat gelungen, noch eine Hintertür in den Kompromiss einzubauen. Die Berichterstattungsmodalitäten sollen erst nach einer besonderen Prüfung durch einen delegierten Rechtsakt von der EU-Kommission definiert werden. Dieser Rechtsakt kann jedoch nach Veröffentlichung binnen einer Dreimonatsfrist sowohl durch Rat als auch das Europaparlament mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Hier wird nochmal ein Kraftakt des Europaparlaments und der Zivilgesellschaft nötig sein, um Steuervermeidung durch Banken ein Ende zu bereiten."
Ein ausführliches Hintergrundpapier finden sie hier: http://www.sven-giegold.de/2013/bankenregulierung-vielfalt-verantwortliche-bezahlung-und-mehr-stabilitat-im-finanzsektor-schuldenbremse-fur-banken-verschleppt/