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Presse­mitteilung |

Bankenrestrukturierung

Die Kommission, die sich nicht traut: Vorschlag bleibt weit hinter Bankenunion zurück

Die EU-Kommission hat heute ihren Gesetzesvorschlag für eine Richtlinie für Bankenrestrukturierung- und -abwicklung (“Framework for the recovery and resolution of credit institutions and investment firms”) vorgelegt. Der Entwurf soll einen europaweiten gesetzlichen Rahmen zum Umgang mit Banken im Krisenfall schaffen. Dieser zielt darauf ab, dass zukünftig nicht mehr die Steuerzahler für Bankenrettungen finanziell gerade stehen müssen, sondern die Institute mit ihren Eigentümern und Gläubigern selbst. Außerdem sollen angeschlagene Institute vorbeugend zum Umsteuern gezwungen werden können, um die damit verbundenen Schwierigkeiten und Kosten möglichst gering zu halten.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert den Gesetzesentwurf:

“Der Gesetzesentwurf ist der erste Schritt zu einem effizienten und gerechten Umgang mit Krisenbanken und zur Verringerung des Risikos für die Steuerzahler. Es ist zu begrüßen, dass Banken in ganz Europa verpflichtende Stabilisierungs- und detaillierte Abwicklungspläne vorlegen müssen.

Für Krisen grenzüberschreitender Banken ist der Gesetzesvorschlag zu wenig europäisch. Leider hat die Kommission bei entscheidenden Punkten in vorauseilendem Gehorsam an nationaler Kleinstaaterei festgehalten: Die Kommission sieht für die Europäische Bankenaufsicht (EBA) lediglich eine vermittelnde Rolle in den aus nationalen Aufsichtsbehörden bestehenden Abwicklungsgremien vor. Eine europäische Direktaufsicht europäischer Großbanken aus einem Guss wird nicht vorgeschlagen. Hinzu kommen die geringen Personalressourcen, die der EBA zur Bearbeitung von Krisenfällen zur Verfügung stehen. Beides verhindert eine Führungsrolle der Europäischen Bankenaufsicht bei der grenzüberschreitenden Krisenbewältigung. So bleibt das Risiko, dass Interessen national ausgerichteter Aufsichtsbehörden die Effektivität der Maßnahmen untergraben. Damit bleibt die Kommission sogar hinter einem Vorschlag des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2010 zurück, das zu diesem Zeitpunkt bereits eine europäische Direktaufsicht und eine Abwicklungseinheit bei den Europäischen Aufsichtsbehörden forderte.

Unterstützenswert ist, dass bei akuter Gefahr einer Bankeninsolvenz ab 2018 Aktionäre und Gläubiger der Institute einspringen müssen (“Bail-in”). Jedoch ist der Entwurf hinsichtlich der Mindesthöhe der Bail-in-Ressourcen der Banken noch zu vage. An dieser Stelle eröffnet der Kommissionsvorschlag risikoreichen Spielraum für EBA bzw. Aufsichtskollegien. Zudem plant die Kommission, den Einfluss der Aufsichtsbehörden zu erhöhen, damit diese überlebensfähige Geschäftsbereiche einer Problembank besser verkaufen können. Dies geht in die richtige Richtung, da es das Risiko für die Steuerzahler verringert.

Bei den Abwicklungsfonds sieht der Vorschlag nationale Sicherungseinrichtungen vor. Diese ermöglichen zwar einen Beitrag der Banken zu den Kosten einer Insolvenz von Kreditinstituten, jedoch reicht das Volumen von nationalen Fonds nicht aus, um größere transnationale Institute aufzufangen. Ein Vorschlag zu einem europäischen Restrukturierungsfonds, finanziert durch europäische Bankenabgaben, ist deshalb notwendig.

Der Kommissionsvorschlag ist eine hilfreiche Grundlage, es bleibt jedoch noch viel zu tun, um ein effektiveres Regelwerk zur Bankenrestrukturierung zu schaffen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Europaparlament auf seine mit breiter Mehrheit getragenen Vorschläge aus dem Jahr 2010 zurückkommt: Eine europäische Direktaufsicht durch die EBA für transnationale Großbanken, eine europäische Bankenrestrukturierungseinheit bei der EBA, ein europäischer Restrukturierungsfonds, finanziert durch eine EU-Bankenabgabe aus einem Guss."

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