Arbeitnehmerfreizügigkeit
Absage an populistische Debatte - Soziale Rechte gestärkt
Heute hat das Europäische Parlament das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Europäischem Rat und EP für eine Richtlinie über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, in erster Lesung angenommen. Dazu sagt Elisabeth Schroedter, Vize-Präsidentin des Beschäftigungsausschusses für die Grünen:
“Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine Richtlinie, die mobile Arbeitnehmer/innen in der EU in Zukunft darin unterstützt, ihre sozialen Rechte auch wirklich zu bekommen. Mit diesem Beschluss wird jetzt rechtlich festgelegt, dass Mitgliedstaaten Stellen zur Förderung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen ohne jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit benennen müssen. Diese Stellen müssen mobile Arbeitnehmer/innen umfassend über ihre Rechte informieren.
So banal das klingen mag, aber diese Verpflichtung ist außerordentlich wichtig. Oft wissen die Arbeitnehmer/innen selbst zu wenig darüber, was ihnen zusteht, und die Behörden unterstützen sie nicht. Das geht in manchen Fällen so weit, dass Rechte sogar verweigert werden. In dem Zusammenhang ist es für uns Grüne entscheidend, dass wir als Parlament in den Verhandlungen auch erreicht haben, dass den Betroffenen der Klageweg erleichtert wird. Sie müssen über den Klageweg informiert werden, Fristen dürfen Klagen nicht unmöglich machen und Sozialpartner und unterstützenden Organisationen können ihre Klagen unterstützen.
Diese Richtlinie ist ein Kontrapunkt der Europäischen Institutionen gegen die populistische Debatte der CDU-CSU in Deutschland, in dem sie praktisch unterstreicht, dass die Rechte mobiler Arbeitnehmer/innen individuelle geprüft werden müssen. Auch die deutsche Regierung hat zugestimmt und damit indirekt zugegeben, dass die populistischen Forderungen einer pausschalen Verweigerung individueller Rechte, wie sie die CSU anstrebt, mit dem EU-Freizügigkeitsgrundrecht nicht übereinstimmen.“