Apple-Urteil muss Weckruf für EU-Steuergesetzgebung sein
Steuergerechtigkeit
Heute (15. Juli) hat das Gericht der Europäischen Union die Forderung der Europäischen Kommission nach 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung plus Zinsen von Apple in Irland für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hatte zuvor festgestellt, dass die von Apple in Irland genehmigten Steuererleichterungen und die europäische Unternehmensstruktur von Apple zu illegalen staatlichen Beihilfen geführt hatten. Die Forderung aus dem Jahr 2016 ist die höchste Summe, die jemals in einem Beihilfeverfahren gezahlt werden sollte. Die EU-Kommission legte heute auch ihren Steueraktionsplan vor. Der Plan zielt auf die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Vereinfachung der Steuergesetzgebung ab und umfasst Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Das Urteil über illegale staatliche Beihilfen für Apple in Irland ist ein großer Rückschlag im Kampf gegen Steuerdumping in der Europäischen Union. Die EU-Beihilfevorschriften sind völlig unzureichend, um Steuerdumping in der EU zu bekämpfen. Dies muss ein Weckruf für die EU-Kommission und den Rat sein, die europäische Steuergesetzgebung zu verschärfen. Die EU braucht dringend effektive Mindeststeuersätze, eine gemeinsame und konsolidierte Körperschaftsteuer-
Die deutsche Ratspräsidentschaft muss die blockierten Steuerreformvorschläge auf die Agenda des Finanzministerrats setzen und eine Mehrheit für Transparenz bei der Unternehmensbesteuerung durch länderbezogene Berichterstattung sichern. Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist jetzt am Zug. Der Rat braucht Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen und die EU-Kommission sollte neue Vorschläge zur Steuergesetzgebung nach Artikel 116 der Verträge vorlegen, um Vetos einzelner EU-Regierungen zu vermeiden. Deutschland muss seinen Widerstand gegen öffentliche Steuertransparenz von Großunternehmen aufgeben. Wir fordern das EU-Parlament auf, bei einer Anhörung mit EU-Kommission und Ratspräsidentschaft zu diskutieren, wie wir Steuergerechtigkeit in der EU erreichen. Angesichts der enormen öffentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Krise erwarten die Bürgerinnen und Bürger europäische Ergebnisse für gerechte Besteuerung.
Der Aktionsplan der EU-Kommission klammert die wichtigsten Fragen nach dem Urteil aus. Der Plan verschiebt Digitalbesteuerung, Unternehmenssteuern und Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen auf später. Der Aktionsplan bietet keine Antworten auf das Scheitern der EU-Kommission heute vor Gericht.“
Hintergrund
Gestern (Dienstag, 14. Juli) empfahl die Europäische Kommission, keine staatlichen Beihilfen an Unternehmen zu zahlen, die mit Steueroasen in Verbindung stehen. Das Europäische Parlament hat kürzlich einen ständigen Unterausschuss eingerichtet, der sich mit Steuertransparenz, Steuerflucht und Steuervermeidung befassen wird.