Anti-Folter-Verordnung
Menschenrechte und kohärente Handelspolitik sind kein Widerspruch
Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten hat heute die überarbeitete Anti-Folter-Verordnung angenommen. Die Abgeordneten stimmten für ein Exportkontrollsystem, das die Ausfuhr von Produkten, die zur Anwendung von Folter oder zur Durchführung der Todesstrafe eingesetzt werden können, strenger regelt. Unter diese Produkte können unter anderem Schlagstöcke oder Narkosemittel fallen. Unter anderem soll in Zukunft auch der Transit durch die Europäische Union verboten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Ware im Zielland zur Folter oder Todesstrafe genutzt wird. Auch das Bewerben von Folterinstrumenten auf Handelsmessen wird verboten. Zudem wird die Europäische Kommission zukünftig schneller neue Produkte auf die Liste verbotener oder genehmigungspflichtiger Güter setzen können.
Barbara Lochbihler, Vize-Präsidentin des Ausschusses für Menschenrechte und Berichterstatterin für den Unterausschuss für Menschenrechte, erklärt:
„Das Europäische Parlament zeigt eindrücklich, dass Menschenrechte und eine kohärente Handelspolitik kein Widerspruch sind. Im Gegenteil können wir mit einer klugen Handelspolitik der Durchsetzung von Menschenrechten dienen, den nötigen politischen Willen vorausgesetzt.
Es darf nicht sein, dass Unternehmen unter dem Deckmantel der Sicherheitstechnik Güter aus der Europäischen Union exportieren, die in Drittländern für Folter und Todesstrafe eingesetzt werden. Dieses zynische Geschäftsmodell wollen wir mit unserer Reform beenden. Die Änderungen der Verordnung waren längst überfällig. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen die neuen Bestimmungen nun zügig und konsequent umsetzen. Denn der Weg hin zu einer Welt ohne Folter und ohne staatlich verordnetes Töten ist noch weit.“