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Presse­mitteilung |

Durchsetzung von Marken- und Urheberrecht

Trotz schwerer Rechtsbedenken winken EU-Regierungen ACTA-Abkommen durch

Der EU-Fischereirat hat soeben das seit 2008 in geheimen Verhandlungen ausgearbeitete Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zur Unterschrift durch die EU-Ratspräsidentschaft freigegeben. Bereits beim ab heute stattfindenden WTO-Ministertreffen in Genf kann das Abkommen seitens der EU unterzeichnet werden. Dazu erklärt der Grüne Rechtsexperte im Europäischen Parlament, Jan Philipp Albrecht

"Still und heimlich haben die EU-Fischereiminister heute zu Beginn der WTO-Ministerkonferenz das hoch umstrittene ACTA-Abkommen ohne Diskussion durchgewunken. Dabei hat es in den vergangenen Monaten gleich mehrere Experten-Gutachten gegeben, die erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht erhoben haben. Bis zuletzt konnte nicht stichhaltig widerlegt werden, dass die vereinbarten Maßnahmen zur besseren Durchsetzung von Marken- und Urheberrecht von Grundrechte verletzen. ACTA enthält etwa die Empfehlung an seine Vertragsstaaten, die Kooperation mit privaten Akteuren, wie den Internetprovidern voranzutreiben, ohne Mindeststandards für ein rechtsstaatliches Verfahren festzulegen. Damit besteht die Gefahr von individuellen Grundrechtseinschränkungen ohne Schutz für die Betroffenen. 

Auch andere wichtige Ziele der Europäischen Union werden mit dem Abkommen gefährdet. So haben Wissenschaftler ebenfalls festgestellt, dass der Zugang zu wichtigen Medikamenten in den Entwicklungsländern durch ACTA eingeschränkt werden könnte. Doch gerade diese Länder saßen bei den Verhandlungen nicht mit am Tisch. Insgesamt war der Verhandlungsprozess zum ACTA-Abkommen alles andere als demokratisch. Erst auf massiven Druck des Europäischen Parlaments wurden im vergangenen Jahr die Abkommenstexte öffentlich gemacht. Die daraufhin eingeholten Rechtsmeinungen von juristischen Diensten und Expertengruppen ließen keine abschließende Einschätzung der Rechtsbedenken zu, sondern dokumentierten vor allem viele offene Fragen. Als Grüne fordern wir daher die Einholung eines Gutachtens des Europäischen Gerichtshofes durch das Europäische Parlament, bevor hier die endgültige Abstimmung stattfindet." 

Jan Philipp Albrecht kann unter +49-1751656698 erreicht werden.

Hintergrund:

Stellungnahme Europäischer Akademiker zu ACTA:

http://www.iri.uni-hannover.de/tl_files/pdf/ACTA_opinion_200111_2.pdf

Studien im Auftrag von Grüne/EFA: 

- ACTA and Access to Medicines, http://rfc.act-on-acta.eu/access-to-medicines

- Compatibility ACTA with the European Convention on Human Rights & the EU Charter of Fundamental Rights, http://rfc.act-on-acta.eu/fundamental-rights

Mexikanischer Senat fordert die Regierung auf, ACTA nicht zu unterzeichnen, http://www.senado.gob.mx/index.php?id=9376&lg=61&mn=2&sm=2&ver=sp 

Juristischer Dienst des EP verweigert volle Veröffentlichung seiner Stellungnahme zu ACTA, http://people.ffii.org/~ante/acta/Legal-service-opinion1.pdf 

ACTA-Text, http://trade.ec.europa.eu/doclib/html/147937.htm

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Zuständige Abgeordnete

Jan Philipp Albrecht
Jan Philipp Albrecht
MdEP

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