Begrenzung von Luftschadstoffen
EU-Parlament für klare Grenzwerte
Am heutigen Mittwoch hat das Europäische Parlament über einen Vorschlag der EU-Kommission abgestimmt, der die Obergrenzen für bestimmte Luftschadstoffe festlegen soll. Jedes Land soll Grenzwerte für 2020, 2025 und 2030 bekommen. Trotz Widerstands der Agrarlobby wurden Ammoniak und Methan in die Liste der zu begrenzenden Schadstoffe aufgenommen. Mit dem Ergebnis geht das Europäische Parlament in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Das Ergebnis kommentiert der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, Martin Häusling:
"Dieses Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und –Bürger. Das Europäische Parlament will gesundheitsschädliche Schadstoffe in der Luft minimieren. Die Abgeordneten haben sich für eine Reihe von Schadstoffen für verbindliche Grenzwerte für 2020, 2025 und 2030 ausgesprochen und damit den Vorschlag der Europäischen Kommission verschärft. Nun müssen die EU-Mitgliedsstaaten diesem Votum folgen und schnellstmöglich die Grenzwerte verabschieden. Es geht nicht um technische Details, sondern um die öffentliche Gesundheit. Jedes Jahr sterben bis zu 450 000 Menschen an Luftverschmutzung.
Die Landwirtschaftslobby hatte starken Druck auf die Parlamentarier ausgeübt, Methan und Ammoniak von der Liste der zu reduzierenden Schadstoffe zu streichen; teilweise mit haarsträubenden Argumenten, etwa dass eine Reduzierung dieses Stoffes, dazu führen würde, dass Kühe in Bayern geschlachtet werden und die Produktion zurück gefahren werden müsse. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat deshalb dafür gestimmt, Wiederkäuer von der Methan-Regel auszunehmen. Die Gesetzgebung wird dadurch geschwächt, obwohl Landwirte genug Möglichkeiten haben zum Beispiel durch andere Futter- oder Düngemittel den Ausstoß des Schadstoffes zu reduzieren."