Fluggastrechte
Aufweichung der Rechte ist inakzeptabel
Die Europäische Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket angekündigt, das Fluggästen augenscheinlich bessere Rechte garantieren soll. Dabei geht es unter anderem um das Recht auf Information, Betreuung und Alternativbeförderung. Allerdings droht gleichzeitig eine Aufweichung der Rechte bei Verspätungen. Dazu erklären Eva Lichtenberger und Michael Cramer, verkehrspolitische Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Grundsätzlich begrüßen wir die Entscheidung der Europäischen Kommission, sich noch einmal mit der Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zu beschäftigen. Die vergangenen Urteile des EuGH müssen endlich klar und präzise im Gesetzestext verankert werden, um Rechtssicherheit für die Fluggäste zu schaffen. Allerdings darf die Revision nicht als Gelegenheit für eine Aufweichung der bereits bestehenden Passagierrechte missbraucht werden.
So ist es für uns nicht akzeptabel, dass die Kommission nun plötzlich vorschlägt, Ausgleichszahlungen erst nach 5 bzw. 12 Stunden Verspätung zu gewähren [1]. Anstatt einen Kotau vor der Lobby der Airlines zu machen, sollte die Kommission die EU-Verordnung stärken, indem sie für klare, eindeutige Regeln sowie eine bessere Durchsetzung der bestehenden Fluggastrechte sorgt.
Zudem muss sichergestellt werden, dass Passagiere bei Verspätungen und Flugausfällen zeitnah und umfassend mit detaillierten Informationen zu ihren Rechten versorgt werden. Das gilt ganz besonders für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung. Die heute vorgestellten Vorschläge der Kommission greifen hier mal wieder zu kurz.
Wir Grünen sind außerdem davon überzeugt, dass unabhängige Schlichtungsstellen auch im Flugverkehr den Passagieren zu Gute kämen, wenn es um Konflikte mit Airlines geht. Bisher existieren solche Schlichtungsstellen leider ausschließlich für den Schienenverkehr.
Außerdem werden wir die Kommission gerne beim Wort nehmen mit Ihrem Versprechen, die Barrierefreiheit sowie die Regeln für eine angemessene Betreuung von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität zu verbessern.
Angebliche finanzielle Nachteile für Airlines dürfen keine faule Ausrede für aufgeweichte Fluggastrechte sein. Denn bereits jetzt werden die die Airlines zum Beispiel durch die Befreiung von der Kerosin- und auf internationalen Strecken von der Mehrwertsteuer jedes Jahr vom europäischen Steuerzahler mit 30 Milliarden Euro subventioniert. Die Bahn hingegen wird zur Kasse gebeten, obwohl die CO2 -Emissionen in der Stratosphäre drei bis viermal so klimaschädlich sind wie am Boden."
[1] bisher gilt das Recht auf Ausgleichszahlung bereits ab zwei bzw. drei Stunden Verspätung.