Fluggastdaten
Grüne fordern Überprüfung des EU-Kanada-Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof
Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament unterstützt die Forderung, das geplante Abkommen der EU mit Kanada über den Austausch von PNR-Fluggastdaten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament:
„Ich fordere besonders die Konservativen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament auf, den Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Fluggastdatenabkommens mit Kanada zu unterstützen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. April 2014 der anlasslosen Speicherung von personenbezogenen Daten einen Riegel vorgeschoben. Im Lichte dieses Urteils muss das geplante Abkommen auf den Prüfstand. Diese Einschätzung teilte der neue EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos, als er von den EU-Abgeordneten angehört wurde. Auch im juristischen Dienst des Europäischen Parlaments wurden bereits erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Fluggastdatenabkommens mit dem Urteil des Gerichtshofs laut.
Es gibt keinen Beleg dafür, dass die anlasslose Speicherung von Fluggastdaten den Sicherheitsbehörden hilft, Terroristen abzuwehren. Den Anschlag auf das kanadische Parlament in Ottawa im Oktober hat auch die bereits heute illegal praktizierte Weitergabe von Fluggastdaten nicht verhindert. Währenddessen ist nun klar, dass bereits vorhandenen Verdachtsmomenten schlicht nicht nachgegangen wurde. Der anlasslose Austausch von Fluggastdaten wird dazu benutzt, Sicherheit vorzutäuschen. Aber er ist weder notwendig, noch geeignet, um Terroristen zu bekämpfen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine verbesserte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden."
Hintergrund: Das Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada wurde von der Europäischen Kommission und den kanadischen Behörden im Juni diesen Jahres nach langen Verhandlungen unterzeichnet. Zahlreiche Juristen argumentieren allerdings, dass die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014 gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass PNR-Austauschsysteme der EU mit Drittländern nach EU-Recht nicht gültig sind. Das EU-Kanada PNR-Abkommen bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Im Zusammenhang mit der veränderten Rechtslage unterstützen die Grünen (zusammen mit Abgeordneten der ALDE, GUE / NGL und S&D) ein Verfahren, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof für seine Rechtsauffassung vorzulegen, bevor darüber abgestimmt wird.