Fluggastdaten
Rechtswidriges Abkommen mit Kanada muss vor den Europäischen Gerichtshof
Das Europäische Parlament hat heute mit Mehrheit beschlossen, zu dem zur Ratifizierung vorliegenden EU-Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einzuholen. Im April diesen Jahres hat der EuGH im Falle der Vorratsspeicherung von Telefondaten geurteilt, dass die anlasslose Erhebung von personenbezogenen Daten nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. Es kamen daher erhebliche Zweifel auf, ob die bereits praktizierte anlasslose Auswertung von so genannten Passenger Name Records (PNR) von Fluggastdaten mit diesem Urteil im Einklang steht. Dazu erklärt Jan Philipp Albrecht, der innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
„Es ist absolut richtig, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments das offensichtlich rechtswidrige Fluggastdatenabkommen mit Kanada dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Eine anlasslose Speicherung der Daten aller Fluggäste ist schlichtweg nicht mit den EU-Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre vereinbar. Sollten die Luxemburger Richter die Zweifel am Abkommen mit Kanada bestätigen, wären auch die bereits verabschiedeten Abkommen mit den USA und Australien hinfällig.
Die Behauptungen aus konservativen Kreisen, man wolle mit der Vorlage eine wirksame Terrorismusbekämpfung behindern, sind absolut unsäglich. Sie bestätigen umso mehr, dass es auch der Europäischen Volkspartei von CDU und CSU nicht im Geringsten um die Sachfragen geht. Sie betreiben eine billige Ideologiepolitik auf Kosten rechtstaatlicher Grundsätze. Der Fall islamistischer Attentäter in Ottawa zeigt deutlich, dass nicht mehr Überwachung, sondern eine bessere Auswertung vorhandener Ermittlungsinformationen gegen den Terror helfen würden. Aber die Milliardenkosten für die Fluggastdatenspeicherung fehlen bei der konkreten Ermittlungsarbeit.“