KI-Gesetz
Grünen/EFA-Fraktion begrüßt Quantensprung für ethische KI-Regulierung
Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch, 13. März) das Verhandlungsergebnis über das weltweit erste Gesetz zu künstlicher Intelligenz angenommen und damit einen historischen Schritt in Richtung einer ethischen Regulierung von Technologien Künstlicher Intelligenz (KI) für die gesamte EU gemacht. Die Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das neue Gesetz robuste Garantien zum Schutz der Grundrechte und demokratischen Grundsätze sowie der Umwelt enthält. Das Gesetz ist weltweit das erste, das einen umfassenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen bildet.
Sergey Lagodinsky, Schattenberichterstatter der Grünen/EFA-Fraktion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), kommentiert:
„Das KI-Gesetz ist ein Quantensprung in Richtung einer ethischen und nachhaltigen KI-Regulierung. Unsere Fraktion setzt sich seit langem für eine KI-Gesetzgebung ein, die die Grundrechte in den Mittelpunkt stellt. Das neue Gesetz zeigt, dass wir keinen Wilden Westen für KI in der Europäischen Union wollen, sondern Innovation, die dynamisch bleibt und sich an Regeln hält. Wir Grünen/EFA haben durchgesetzt, dass mit dem neuen KI-Gesetz eine Reihe der problematischsten Anwendungen verboten werden, etwa die Emotionserkennung im Studium und am Arbeitsplatz viele Anwendungen von vorhersagender Polizeiarbeit.
Als Grüne/EFA haben wir uns für einen robusteren Schutz vor Gesichtserkennung eingesetzt. Dennoch konnten wir hier deutliche Verbesserungen des Kommissionsvorschlags erreichen und auch verpflichtende Grundrechtsfolgenabschätzungen für bestimmte KI-Anwender sowie die Einführung von Umweltstandards für KI sind Grüne Erfolge. Die Anwendung von KI im Bereich von Migration und Grenzen sind als Hochrisiko-Anwendungen eingestuft und fallen damit unter die Regulierung.”
Hintergrund:
Protecting Privacy: Biometric Mass Surveillance and the AI Act - https://www.greens-efa.eu/opinions/protecting-privacy-biometric-mass-surveillance/
Das Gesetz enthält zwar kein vollständiges Verbot aller Formen biometrischer Massenüberwachung, aber der endgültige Rechtsakt ermöglicht den Mitgliedstaaten strengere Vorschriften gegen Massenüberwachung.