Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik draufstehen
EuGH-Urteil zu neuen Züchtungstechniken
PRESSEMITTEILUNG - Brüssel, 25. Juli 2018
Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen (Mittwoch) Urteil klar, dass durch neue Verfahren erzeugtes Saatgut und andere Organismen als gentechnisch verändert einzustufen sind und unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Durch das Erbgut verändernde Züchtungstechniken hergestellte Produkte müssen bis auf wenige Ausnahmen gekennzeichnet und zurückverfolgt werden und unterliegen einer Folgenabschätzung.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Der Europäische Gerichtshof lässt sich von der Agrarindustrie nichts vormachen und fällt ein Urteil für Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz. Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik draufstehen. Das Urteil setzt den Startschuss für ein Ende der illegalen Versuche mit gentechnisch manipulierten Pflanzen. Die Europäische Lebensmittelbehörde muss künftig neue gentechnisch veränderte Organismen genauso auf Risiken für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt prüfen, wie sie das bei herkömmlich verändertem Saatgut tut.“
Maria Heubuch, stellvertretendes Mitglied im Agrarausschuss, ergänzt:
„Das Urteil ist ein deutliches Ja zu mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Wahlfreiheit für Konsumenten. Die Europäische Kommission muss auf einer klaren Kennzeichnung genmanipulierter Produkte bestehen. Die Abhängigkeit von der Agroindustrie muss ein Ende haben. Es ist höchste Zeit für den Umstieg auf eine nachhaltige Landwirtschaft.“